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Frage von Jörg S. •

Frage an Ursula Mogg von Jörg S. bezüglich Familie

Guten Tag Frau Mogg, ich bin in Bezug auf meine Tochter aus 1.Ehe alleine sorgeberechtigt. Die Kindesmutter zahlt keinerlei Unterhalt an unsere gemeinsame Tochter. Da ich in zweiter Ehe verheiratet bin, stehen mir als Vater keinerlei Leistungen nach dem UVG zu, da diese Leistungen ausschließlich alleinerziehenden, nicht wieder verheirateten Elternteilen vorbehalten bleibt. Ich habe mich nun schon des öfteren gefragt, warum vor dem Gesetz alle Menschen gleichgestellt sind und doch nicht gleich behandelt werden. Sollte die Politik im Allgemeinen nicht auch in diesem Bereich einige Dinge in Angriff nehmen und zum Wohle der Kinder, die schließlich unser aller Zukunft bedeuten, ändern? Gerne möchte ich von Ihnen wissen, was Sie persönlich im Bereich der Familienpolitik mit Ihrem Einsatz positiv verändern möchten. Leider stelle ich fest, dass viele "Versprechen" der Vergangenheit nicht eingelöst wurden. Ich bitte um eine ehrliche Antwort Ihrerseits. Herzliche Grüße aus Koblenz, Jörg Smigerski

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Smigerski,

was zunächst die Verweigerung des schuldigen Unterhalts seitens der Kindesmutter angeht, so ist die Rechtslage insofern absolut klar, als die Nichtbegleichung der Schuld sogar strafrechtlich - im Extremfall mit Haftandrohung - bewehrt ist. Viel mehr kann der Gesetzgeber diesbezüglich nicht tun, allerdings ist dann auch die Justiz gefordert, geltende Gesetze anzuwenden. Haben Sie einen entsprechenden Antrag an das Gericht gestellt?

Ich kenne die leidigen Auseinandersetzungen in Bezug auf die Kinder nach Trennung oder Scheidung und finde sie höchst bedauerlich - egal ob es nun den Streitpunkt Unterhalt oder den des Umgangs angeht! Leidtragend und benachteiligt ist hier in erster Linie immer das Kind. Die Bundesregierung hat sich gerade in den letzten Jahren besonders in Bezug auf diese Streitthemen viel Arbeit gemacht und in diesem Frühjahr einen Gesetzentwurf zur Verbesserung beim Unterhaltsrecht sowie zur besseren Durchsetzung des Umgangsrechts vorgelegt, dessen zielführende Beratung hoffentlich bald erfolgt.

Das zentrale familienpolitische Ziel der SPD ist darüber hinaus, die laufenden Maßnahmen zur Verbesserung der Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen konsequent fortzusetzen. Dies ist die Voraussetzung für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt eine überaus wichtige Maßnahme zur Entlastung von Alleinerziehenden. Daran arbeiten ich persönlich wie auch die SPD bereits seit längerem und die Erfolge liegen offen - ganz besonders in Rheinland-Pfalz, das sich hier besonders engagiert. Viele Schulen in unserem Bundesland sind in finanzieller Kooperation mit der Bundesregierung in den vergangenen Monaten und Jahren zu Ganztagsschulen erweitert worden. Es hat sich übrigens gezeigt, dass dies auch unter pädagogischen Gesichtspunkten positiv wirkt und für viele Kinder ein entspannteres und dadurch verbessertes Lernen bewirkt. Diesen Weg will ich weitergehen, und ich würde mich über Ihre Unterstützung dabei sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ursula Mogg