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Frage von Franziska R. •

Frage an Ursula Maxim von Franziska R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Maxim,

ich hätte eine Frage zu den verschiedenen Berechnungssytemen bei der Stimmenauszählung.
Wissen Sie wieso man bei der Auszählung für den Bezirkstag das d´Hondt`sche Verfahren verwendet und beim Landtag das Hare-Niemeyer-Verfahren ? Welches dieser beiden Verfahren ist nach Ihrer Meinung nach "gerechter" ?
Bei der Bundetstagswahl verwendet man auch das Hare-Niemeyer-Verfahren. Jedoch möchte man bei der übernächsten Bundestagswahl auf das Saitre-Laguë -Verfahren umsteigen. Welche Gründe gibt es denn für diese Umstellung und weshalb stell man dann nicht auch in Bayern um? Es wäre doch sinnvoller ein einheitliches System zu verwenden und nicht lauter verschiedene.
Da mich eben genau dieses Thema interessiert habe ich es auch als mein Facharbeitsthema gewählt.
Vielleicht können Sie mir auch Quellen für die benötigten Informationen nennen bzw. meine Anfrage an entsprechend zuständige Stellen weiterleiten.

Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Rasch

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Franziska Rasch,

für das seltsame Wahlrecht in Bayern, das nicht nur Sie verwirrt, gibt es einen einfachen Grund: Die CSU. Um ihren Allmachtsanspruch zu sichern, hat sie ein Wahlrecht zusammengebastelt, das vor allem die kleinen Parteien massiv benachteiligt. Das gilt vor allem für die in Deutschland einmalige Addition von Erststimmen und Zweitstimmen bei den Landtagswahlen. Diese Regelung kann zu der paradoxen Situation führen, dass eine Partei, die fünf Prozent der Zweitstimmen erringt, trotzdem an der 5-Prozent-Hürde scheitert. Große Parteien, die bekannte Lokalfürsten als Direktkandidaten aufstellen, profitieren so auch bei der Sitzverteilung von deren Erststimmen, die für die Kandidaten kleiner Parteien oft schwerer zu erreichen sind.
Ursprünglich wurde auch bei der Sitzverteilung bei den Landtagswahlen auf Betreiben der CSU das d´Hondt`sche Verfahren benutzt. Auch dieser Verfahren benachteiligt aufgrund der Verteilung nach Höchstzahlen die kleinen Parteien. Das hat in Bayern besonders starke Auswirkungen, da hier in allen 7 Bezirken getrennt ein Teil der Sitze im Parlament auf die Parteien verteilt wird. Bei den Wahlen 1990 hatte die FDP beispielsweise 5,2 % der Stimmen erhalten, aber erhielt nur 3,4 % der Sitze im bayerischen Landtag. Das war verfassungswidrig, wie das bayerische Verfassungsgerichtshof schon 1992 festgestellt hat. Aufgrund dieses Urteils wurde Bayern gezwungen bei Landtagswahlen auf das Hare-Niemeyer-Verfahren umzustellen. Ich würde ihnen empfehlen, sich über die Geschäftsstelle des Gerichtes das Urteil von damals zu besorgen. Gute Infos gibt es auch auf www.wahlrecht.de.
Ich halte es für am demokratischsten, wenn Bayern das normale deutsche Wahlrecht komplett übernimmt und grundsätzlich nach Hare-Niemeyer-Verfahren die Sitzverteilung berechnet.
Für ein demokratisches und transparentes Wahlsystem – auch deshalb am 28. September beide Stimmen für DIE LINKE,
mit freundlichen Grüßen,
Uschi Maxim