Frage an Ursula Hammann von Philipp R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hammann,
Die hessischen Grünen haben sich in der letzten Legislaturperiode wiederholt kritisch zu Privatisierungen von Landeseigentum (u.a. Universitätsklinikum Gießen-Marburg, JVA Hünfeld) geäußert.
Würde Sie sich – den Fall einer Regierungsbeteiligung vorausgesetzt – für eine Gesetzesinitiative einsetzen, die Landeseigentum unter den besonderen Schutz der Verfassung stellt? Denkbar wäre beispielsweise, dass eine Veräußerung von Landeseigentum nur mit einer 2/3 Mehrheit oder einem zustimmenden Volkentscheid erfolgen darf.
Über eine Antwort von Ihnen freue ich mich!
Herzliche Grüße
Philipp Rücker
Sehr geehrter Herr Rücker,
Die GRÜNEN stehen der weiteren Privatisierung öffentlicher Einrichtungen kritisch gegenüber. So lehnen wir in unserem Wahlprogramm einen weiteren Ausverkauf öffentlicher Wohnungsunternehmen ab.
Allerdings halten wir eine Regelung, nach der Landeseigentum nur mit einer 2/3 Mehrheit oder einem zustimmenden Volkentscheid veräußert werden darf, aus mehreren Gründen für nicht sinnvoll.
Zum einen ist die 2/3-Mehrheit bisher in der hessischen Verfassung an keiner Stelle verankert, weil in Hessen selbst Verfassungsänderungen mit einfacher Mehrheit, allerdings durch Volksabstimmung beschlossen werden. Zum anderen kommt es im Laufe einer Legislaturperiode zu einer Vielzahl von Verkäufen (und auch Käufen) von Landesvermögen (bis hin zu nicht mehr benötigten Forsthäusern), die unmöglich alle durch Volksabstimmungen beschlossen werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Hammann, MdL