Frage an Ursula Engelen-Kefer von Andrea H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. Engelen-Kefer,
wir haben im Januar letzten Jahres Zwillinge bekommen.
Seit Januar 2009 bekommen wir Landeserziehungsgeld. Als wir nun eine Frage zu einem evtl. Folgeantrag hatten, wurde uns gleich am Telefon gesagt, das wir ab Januar 2010 keine Leistung mehr bekommen.
WIE KANN DAS; OHNE ERNEUTE PRÜFUNG DES FOLGEANTRAGS ENTSCHIEDEN WERDEN?
Im Gesetzestext zum Landeserziehungsgeld steht unter Dauer des Bezugs wörtlich:" für das erste Kind 6 Monate, für jedes weitere 12 Monate, längstens jedoch bis zum 36. Lebensmonat des Kindes."
NACH WELCHEN MAßSTÄBEN BEMESSEN SICH DIE ZAHLUNGEN BIS ZUM 36. LEBENSMONAT? WERDEN ZWILLINGE GENAUSO BERECHNET WIE ZWEI KINDER; OBWOHL SIE IM MONAT MEHR BENÖTIGEN?
Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Heinicke
Sehr geehrte Frau Heinicke,
wie Sie darstellen, geht es um das Landeserziehungsgeld und das diesbezügliche Landesgesetz. Die Verantwortung hierfür liegt mithin bei der Staatsregierung von Bayern und der zuständigen Ministerin. Von dort muß Ihnen eine klare schriftliche Antwort auf Ihre Frage gegeben werden.
Da sie mich nach meiner Meinung gefragt haben, sage ich Ihnen ganz klar: Zwillinge sind für mich auch beim Landeserziehungsgeld zu behandeln wie zwei Kinder. Wie Sie als Eltern tagtäglich erfahren, ist es für Ihre Ausgaben für Ihre Kinder unerheblich, ob sie als Zwillinge gleichzeitig oder nacheinander geboren wurden. Dafür würde ich mich auch bei einer entsprechenden Bundesgesetzgebung einsetzen.
Mit besten Grüßen
Ursula Engelen-Kefer