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Urs Abelein
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Frage von Frieder C. •

Wie stehen Sie zur Abänderung von § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wegen der Bebauung des Rosenstein-Parks?

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Antwort von
SPD

Ich bin der Meinung, der § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes hat absolut seine Berechtigung. In den letzten Jahrzehnten wurden bereits viel zu viele Bahnstrecken im gesamten Land zurück gebaut. Wenn wir das Ziel der Klimaneutralität und der damit verbundenen Mobilitätswende ernst nehmen, dann müssen wir in den nächsten Jahren die Bahn wieder deutlich ausbauen. 

Bzgl. des Rosensteinareals müssen wir nach Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs schauen ob tatsächlich auf die Gleisanlagen verzichtet werden kann. Anschließend muss nach einem Weg gesucht werden die ggfs. wirklich nicht mehr benötigten Gleisflächen für Wohnbebauung zu nutzen.