Frage an Ulrike Gauderer von Waltraut H. bezüglich Energie
Was gedenken Sie und Ihre Partei gegen die Monopolstellung der großen Energieversorger, ihre illegalen Absprachen und die Preistreiberei für den privaten Verbraucher und die Industrie, die zu Pleiten und Abwanderung führt, zu tun?
fragt
Waltraut Heidenreich
Sehr geehrte Frau Heidenreich,
Vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Monopolstellung der Energieversorger.
Im April diesen Jahres wurde das neue Energiewirtschaftsgesetz mit der rot-grünen Mehrheit im Bundestag, gegen den Widerstand von CDU und FDP, verabschiedet. Damit gelten die Gesetze des Wettbewerbs künftig auch für die Energiewirtschaft. An die Stelle der bisher üblichen Verhandlungen zwischen einigen Marktteilnehmern wird es nun eine staatliche Aufsicht über Netzzugang und Entgeltkalkulation geben.
Das Gesetz schafft die Arbeitsgrundlage für die "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen". Die Bundesnetzagentur wird als Wettbewerbsbehörde die Netzentgelte der Strom- und Gasnetzbetreiber staatlich kontrollieren. Alle Betreiber von Strom- und Gasnetzen müssen ihre Tarife für die Energiedurchleitung zukünftig der Bundesagentur zur Genehmigung vorlegen. Sie kontrolliert, ob die Betreiber ihre Entgelte auf Basis der Vorgaben für die Kalkulation der Netzkosten korrekt berechnet haben. Außerdem sollen Netzbetreiber und Energieanbieter sowohl rechtlich als auch operationell getrennt werden. Damit soll garantiert werden, dass der Netzbetreiber gegenüber allen Transportkunden neutral ist.
Die Bundesnetzagentur erhält mit dem Gesetz den Auftrag, in den nächsten 12 Monaten ein für Deutschland geeignetes Modell für die so genannte Anreizregulierung zu erarbeiten. Mit der Anreizregulierung sollen Netzbetreibern Anreize zur Kostensenkung gesetzt werden.
Damit soll den von Ihnen beschriebenen Missständen ein Riegel vorgeschoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Gauderer