Fragen und Antworten

Portrait von Ulrike Gauderer
Antwort von Ulrike Gauderer
Bündnis 90/Die Grünen
• 18.09.2005

Sehr geehrter Herr Flessner,

für Grundgesetzänderungen braucht man einen Zweidrittelmehrheit und für die Änderung einfacher Gesetze wie das Bundeswahlgesetz nicht.

Für Volksabstimmungen muss offensichtlich noch weiter geworben werden.

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Über Ulrike Gauderer

Ausgeübte Tätigkeit
Justiziarin und Parlamentarische Referentin für Wissenschaftspolitik und Petitionsangelegenheiten, Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag
Berufliche Qualifikation
Juristin
Geburtsjahr
1971

Kandidaturen und Mandate

Kandidatin Bundestag Wahl 2005

Angetreten für: Bündnis 90/Die Grünen
Wahlkreis
Frankfurt am Main I
Wahlkreisergebnis
9,50 %
Wahlliste
Landesliste Hessen
Listenposition
9