Frage an Ulrike Gauderer von Josef B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Mich interessiert insbesondere Ihre Position zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftiger Volksvertreter und Abgeordneter des neuen Bundestages.
Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile, so wollen es z. Zeit die meisten Bundesländer, sollen als PKW nach Hubraum besteuert werden. Damit wäre eine Erhöhung der Kfz-Steuer unseres Wohnmobiles von bisher etwa 530 € auf etwa 2440 € verbunden. Das entspräche einer Erhöhung von über 400 %.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.
Fragen: 1. Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
2. Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?
3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sehen Sie, wenn die Steuer wie bisher geplant eingeführt wird.
Grüße
Josef Bull
Sehr geehrter Herr Bull,
Vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Kfz-Steuererhöhung für Wohnmobile.
Zu Ihren Fragen:
1. Ich bin, genauso wie die Bundestagsfraktion der GRÜNEN, gegen eine Steuererhöhung für Wohnmobile.
2. Ich begrüße die Initiative der damaligen rot-grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, eine zum zum 1. Mai 2005 drohende Erhöhung der Kfz-Steuerbelastung für Wohnmobile abzuwenden.
3. Die Frage nach den wirtschaftlichen Auswirkungen lässt sich pauschal nicht beantworten. Auf jeden Fall will die rot-grüne Regierungskoalition mit der notwendigen Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nicht die höhere Besteuerung von Wohnmobilen, sondern die Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Gauderer