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Ulrike Gauderer
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Frage von Peter F. •

Frage an Ulrike Gauderer von Peter F. bezüglich Soziale Sicherung

Das Eintrittsalter für die Rente soll auf 67 Jahre angehoben werden.
Warum wird für die Bemessung der Rente nicht die Lebensarbeitszeit zur Grundlage der Berechnung genommen ?
Korrekt wäre es doch, wenn die Lebensarbeitszeit als Bemesseungsgrundlage genommen wird und nicht das biologische Alter.
PS: mit 67 würde ich 50 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben......

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Fischer,

derzeit brechen der Rentenversicherung wegen der schlechten Konjunktur die Einnahmen weg, während gleichzeitig die Zahl der Beitragszahlerinnen und -zahler im Verhältnis zur Zahl der Rentnerinnen und Rentner sinkt.

Wir GRÜNE sehen es als unsere Aufgabe an, angesichts dieser Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass ihr Lebensunterhalt im Alter gesichert ist.

Der Erfolg wird unter anderem davon abhängen, ob es gelingt, die Lebensarbeitszeit zu verlängern. Das bedeutet aber keinen Automatismus hin zu einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Eine problematische Entwicklung war die zunehmende Anzahl von Frühverrentungen in Deutschland, d.h. ein Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor dem 65. Lebensjahr. Ein Einzahlungszeitraum in die Rentenversicherung von 45 bis 50 Jahren, wie in ihrem Fall, wurde immer seltener. Wenn es gelingt die Anzahl der Menschen zu erhöhen, die bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten, wäre für die Zukunft der Rente schon viel gewonnen. Jedes zusätzliche Beitragsjahr führt zu einer stabilen Rente.

Aus diesem Grund haben wir die Anreize zur Ausgliederung Älterer aus dem Arbeitsmarkt verringert, in dem wir die Altersgrenze für Rente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit angehoben haben. Außerdem wurde die Bundesregierung dazu verpflichtet im Jahr 2008 einen Bericht über die Auswirkungen dieser Regelungen vorzulegen. Erst auf dieser Basis kann vernünftig über die Rahmenbedingungen einer eventuellen allgemeinen Anhebung der Altersgrenze diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrike Gauderer