Frage an Ulrike Gauderer von Alexander B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Gauderer,
bitte erläutern Sie Ihre Haltung zu den Auswirkungen des §7 Abs. 5 SGB II. In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass junge Menschen in Ausbildung und mit eig. Wohnung kein ergänzendes ALGII erhalten. Nur darlehensweise kann auf Antrag ALGII gewährt werden. Somit stehen diese jungen Leute schlechter, als 1€-Jobber oder untätige junge Menschen. Wie ändern Sie das?
Sehr geehrter Herr Brach,
ich bin Ihrer Meinung, dass diese Regelung geändert werden muss. Damit werden Junge Menschen dazu gebracht, sich unnötig zu Verschulden. Eine Initiative zur Gesetzesänderug würde ich im Bundestag unterstützen. Ich füge eine Presseerklärung der Frankfurter GRÜNEN bei, in der genau dies auch vom sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN im Römer, Marcus Bocklet, und dem Vorstandssprecher der Frankfurter GRÜNEN, Olaf Cunitz, gefordert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Gauderer
Mehr Zuverdienst bei Hartz IV
Weitere Schritte notwendig
Presseerklärung vom 7. Juni 2005
Zu der Bundestag beschlossenen Verbesserung des Zuverdienstes für Langzeitarbeitslose erklären Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Römer und der Vorstandssprecher der Frankfurter GRÜNEN, Olaf Cunitz:
Die vom Bundestag in der letzten Woche beschlossene Korrektur an der Hartz IV-Reform ist ein erster Schritt in dir richtige Richtung. Künftig können Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II bei einem 400-Euro-Job rund 160 Euro behalten. Ab einem Einkommen von 800 Euro gilt ein Freibetrag von zehn Prozent. Die Obergrenze liegt für Arbeitslose ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1 200 Euro monatlich und mit Nachwuchs bei 1500 Euro.
Weitere Nachbesserungen an den Arbeitsmarkt-Reformen sind aber unerlässlich. Es zeichnet sich ab, dass die Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen in den Jobcentern schwieriger ist, als erwartet. "Wir brauchen eine klarere Dezentralisierung der Arbeitsvermittlung- weg von Nürnberg", meinte Bocklet. "Darüber hinaus müssen wir darüber nachdenken, ob die Trennung der Hilfeangebote von ALGI in der Arbeitsagentur und ALG II Beziehern in den Jobcentern Sinn macht. Warum soll es zukünftig zwei Institutionen geben, die die Arbeitsvermittlung durchführen. Die neuen Jobcenter sind die richtige Adresse."
Olaf Cunitz ergänzte: "Weiterhin muss eine generelle Anhebung der Hilfesätze geprüft werden. Die Unterstützung für Jugendliche in Ausbildung und Schule muss als Zuschuss und nicht als Darlehen gewährt werden. Auch bei den gesetzlich verankerten Sanktionsmaßnahmen bedarf es Änderungen. Ebenso benötigen wir endlich aktive Integrationsmaßnahmen für Frauen, die aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens bislang außen vor sind. Perspektivisch wollen wir die Anrechnung des Partnereinkommens ganz streichen."
All dies hat die Union im Vermittlungsausschuss verhindert. Leistungshöhe, Zumutbarkeit und Zuverdienst – all das konnte ihnen gar nicht niedrig genug sein. Wir stehen dagegen für eine gerechte Balance von Fördern und Fordern. Die Neuregelung des Zuverdienstes hat die Waage ein Stück weiter ins Gleichgewicht gebracht. Diesen Weg werden die GRÜNEN weiter gehen.