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Frage von Peter M. •

Frage an Ulrich Reuter von Peter M. bezüglich Umwelt

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Änderungen in der Jagdgesetzgebung nur im Einvernehmen mit den Betroffenen gestaltet werden?
2. Werden Sie sich insbesondere dafür einsetzen, dass vor Verhandlungen über Koalitionsvereinbarungen der Landesjagdverband und die mit ihm partnerschaftlich verbundenen Verbände des ländlichen Raumes mit dem Ziel einvernehmlicher Lösungen von Ihrer Partei mit einbezogen werden?
3. Hat sich nach Ihrer Meinung das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden und im Konsens mit der Jägerschaft NRW entstandenen Fassung bewährt?
4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zuordnung des auch dem Allgemeinwohl dienenden Jagdrechts zum Privateigentum im Falle einer etwaigen Gesetzesnovellierung anerkannt und beachtet wird?"
5. Werden Sie sich für die Jagd mit ihren ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Elementen als eine eigene schützenswerte, nachhaltige Nutzung einsetzen?
6. Wollen Sie den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ändern und gegebenenfalls mit welcher Begründung und bei welchen Wildarten?
7. Wollen Sie Veränderungen bei den Jagd- und Schonzeiten vornehmen und gegebenenfalls welche mit welcher Begründung?
8. Werden Sie sich für den Erhalt der Fangjagd auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage zur gezielten Bejagung von Beutegreifern einsetzen, weil nur so Natur- und Artenschutz wirksam umgesetzt und insbesondere in ihrem Bestand bedrohte Arten gerettet werden können? Dies gilt auch für nicht jagdbare Tierarten.
9. Halten Sie die bewährte Ausbildung und Prüfung sowie den Einsatz von Jagdhunden im Sinne des geltenden Landesjagdgesetzes für richtig?
10. Beabsichtigen Sie, von den zwischen Jägerschaft und Landesregierung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Jagdsteuer getroffenen Vereinbarungen einseitig wieder abzurücken und Maßnahmen zur Wiedereinführung der Jagdsteuer einzuleiten?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Markert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da ich im Jagdrecht nicht wirklich zu Hause bin, sende ich Ihnen den Standpunkt der FDP NRW zu diesem Thema.

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Änderungen in der Jagdgesetzgebung nur im Einvernehmen mit den Betroffenen gestaltet werden?

Sollte es zu Änderungen im Jagdrecht kommen, so sollte dies in Abstimmung mit den Betroffenen passieren.

2. Werden Sie sich insbesondere dafür einsetzen, dass vor Verhandlungen über Koalitionsverhandlungen der Landesjagdverband und die mit ihm partnerschaftlich verbundenen Verbände des ländlichen Raumes mit dem Ziel einvernehmlicher Lösungen von Ihrer Partei mit einbezogen werden?

Durch sinnvolle Hege- und Pflegemaßnahmen haben sich die Jäger große Verdienste um die Artenvielfalt, den Artenschutz, die Wiederansiedlung und den Erhalt gefährdeter Tierarten sowie den Schutz der Forst- und Landwirtschaft vor Wildschäden erworben. Mit der FDP wird es keine Politik gegen das Jagdwesen geben, sondern gemeinsame Überlegungen zur weiteren Verbesserung des Naturschutzes zum Wohle des Wildes, des Waldes und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen durch die Jagd.

3. Hat sich nach Ihrer Meinung das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden und im Konsens mit der Jägerschaft NRW entstandenen Fassung bewährt?

Das gegenwärtige Jagdrecht hat sich bewährt. Es zeichnet sich durch den sittlich verantworteten Umgang des Menschen mit Tieren aus. Seine wesentlichen Elemente sind die Pflicht zur Waidgerechtigkeit und Hege. Unter der Geltung der Staatszielbestimmungen des Tierschutzes und des Umweltschutzes gewährleistet das gegenwärtige Jagdrecht den Schutz des Wildes und des Waldes sowie eine sachgerechte und tierschutzgerechte Ausübung der Jagd. Die Jäger in Nordrhein-Westfalen sind seit Jahrzehnten der Garant für artenreiche und vitale Bestände wildlebender Tiere. Die gewachsene und bewährte Partnerschaft von Naturschutzrecht und Jagdrecht steht daher für die FDP in ihren Grundlinien nicht in Frage. Das Jagdrecht steht mit seinem Auftrag zur nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen zu Gunsten der Erhaltung der Biodiversität bereits im Einklang mit den Staatszielbestimmungen des Natur- und Umweltschutzes und muss diesen nicht untergeordnet werden. Für einen grundlegenden „Paradigmenwechsel“ hin zu ökologischen Prinzipien und Tierschutz sehen wir daher keinen Bedarf.

4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zuordnung des auch dem Allgemeinwohl dienenden Jagdrechts zum Privateigentum im Falle einer etwaigen Gesetzesnovellierung anerkannt und beachtet wird?

Das Jagdausübungsrecht genießt den Schutz des Eigentumsgrundrechts und ist selbstverständlich auch vom Gesetzgeber zu respektieren.

5. Werden Sie sich für die Jagd mit ihren ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Elementen als eine eigene schützenswerte, nachhaltige Nutzung einsetzen?

Die Jagd gehört zu den ursprünglichsten Nutzungsweisen des Menschen und ist von gesellschaftlicher, kultureller, ökologischer und ökonomischer Bedeutung in Deutschland und Nordrhein-Westfalen. Ihr Ziel ist die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner natürlichen Lebensgrundlagen. Die Attraktivität der Jagd wollen wir daher erhalten und fördern.

6. Wollen Sie den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ändern und gegebenenfalls mit welcher Begründung und bei welchen Wildarten?

Die insbesondere von den Grünen geforderte Verkleinerung der Liste der jagdbaren Arten in Nordrhein-Westfalen wird von der FDP abgelehnt. In Deutschland ist in den letzten 100 Jahren durch Jagd keine Wildart ausgerottet worden. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass sich der Bestand von Wildarten, die aus dem Artenkatalog des Jagdrechts gestrichen wurden, nicht verbessert hat. Der mit der Reduzierung der jagdbaren Arten korrespondierende Wegfall der Verpflichtung zur Hege machte es für viele Arten eher schwieriger, sich in ihrem Lebensraum zu behaupten. Der Verbleib auf der Liste der jagdbaren Arten verschafft somit gerade den gefährdeten Arten und auch solchen, die sonst nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen, die Aufmerksamkeit der über 80.000 Jäger in NRW. Die landesweiten Bemühungen der Jägerschaft um den Erhalt der Rebhuhnpopulation in Nordrhein-Westfalen, trotz freiwilliger ganzjähriger Schonung, sind dafür ein eindeutiger Beweis. Viele Tiere auf der Liste der jagdbaren Arten werden seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr bejagt, stehen aber trotzdem stets im Interesse der Schutzbemühungen der Jäger.

7. Wollen Sie Veränderungen bei den Jagd- und Schonzeiten vornehmen und gegebenenfalls welche mit welcher Begründung?

Eine Verkürzung der Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen lehnt die FDP ab. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt.

8. Werden Sie sich für den Erhalt der Fangjagd auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage zur gezielten Bejagung von Beutegreifern einsetzen, weil nur so Natur- und Artenschutz wirksam umgesetzt und insbesondere in ihrem Bestand bedrohte Arten gerettet werden können? Dies gilt auch für nicht jagdbare Tierarten.

Gerade in Niederwildrevieren kommt der Bejagung von Raubwild, auch durch die Fallenjagd, eine besondere Bedeutung zu. Die sachgemäße Fangjagd ist tierschutzgerecht und notwendig, um die Gefährdung lokaler Bodenbrüter- und Kleinsäugerbestände auszuschließen.

9. Halten Sie die bewährte Ausbildung und Prüfung sowie den Einsatz von Jagdhunden im Sinne des geltenden Landesjagdgesetzes für richtig?

Die gewissenhafte Ausbildung von brauchbaren Jagdhunden ist für die FDP in Nordrhein-Westfalen unverzichtbar. Allein die unter praxisnahen Bedingungen ausgebildeten und geprüften Jagdhunde sind ein aktiver Beitrag zum Tierschutz bei der Jagdausübung. Die Ausbildung an der lebenden Ente hat dabei genauso ihre Berechtigung wie Schliefanlagen und Saugatter.

10. Beabsichtigen Sie, von den zwischen Jägerschaft und Landesregierung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Jagdsteuer getroffenen Vereinbarungen einseitig wieder abzurücken und Maßnahmen zur Wiedereinführung der Jagdsteuer einzuleiten?

Auf Initiative der FDP hat der Landtag im Jahr 2009 das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer beschlossen. Damit wurden die Leistungen der Jäger für die Allgemeinheit zum ersten Mal in einem Gesetz gewürdigt. Die FDP wird jeglichen Plänen zur Wiedereinführung der Jagdsteuer entschieden entgegentreten.

Mit freundlichen Grüßen aus Hamm
Ulrich Reuter