Frage an Ulrich Kelber von Frank S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Kelber,
wie stehen Sie zur Thematik "Anwendung des neuen Anlagenbegriffs für Bestandsanlagen (Biogas)" wonach bestehenden Biogasanlagen im Nachhinein vorher gesetzlich zugesicherte Einspeisungsvergütungen gekürzt werden (§19 und § 66 EEG).
Einerseits will Deutschland doch unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden und den CO2-Ausstoß mit Hilfe regenerativen Energien reduzieren. Wie kann es da sein, dass Anleger, die ihre Ersparnisse in einen Biogasfonds investiert haben, im Nachhinein ggf. um ihre vorher vom Staat zugesicherten Erträge gebracht werden? Wäre ein Bestandsschutz nicht gerechter und dem Vertrauen in die Politik zuträglicher?
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme
Mit freundlichen Grüßen
Frank Streng
Sehr geehrter Herr Streng,
für Ihre Anfrage zur Behandlung von sogenannten kombinierten Kleinanlagen im Bereich der Biomassenutzung danke ich Ihnen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Frage der möglichen missbräuchlichen Nutzung der Regelungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bei der Kombination mehrerer Anlagen sehr genau geprüft. Wir haben über mehrere Jahre hinweg beobachtet, wie einzelne Anlagenbetreiber ganz offenbar sehenden Auges Vollzugslücken im Gesetz für eigene, gegen die im EEG angelegte Förderstruktur ausgenutzt haben. Die Anleger und Investoren wurden größtenteils schon in den Emissionsprospekten der Anlagen selbst auf die eventuelle Rechtswidrigkeit hingewiesen. Das kann niemand hinnehmen und ein solches Verhaltens seitens der Anlagenbetreiber löst nach meiner Auffassung auch keine Ansprüche auf einen Bestandsschutz aus.
Im Übrigen geht die entsprechende Klarstellung - es handelt sich nicht um eine Neuregelung - im § 19 EEG 2009 auf einen Vorschlag der Bundesregierung und einem Beschluss des Deutschen Bundestages zurück.
Daraus ableiten zu wollen, nur die SPD trete gegen das Anliegen von betroffenen Akteuren ein, wie manchmal zu lesen ist, halte ich geradezu für abenteuerlich.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Bundesrat im Dezember letzten Jahres einen Vorschlag beschlossen hat, um die einschlägige Passage im § 19 EEG 2009 erneut abzuändern und den Interessen der betroffenen Anlagenbetreiber entgegen zu kommen. Nach den prozeduralen Gepflogenheiten zwischen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung ist derzeit die Bundesregierung aufgefordert, dazu eine Stellungnahme zu entwickeln. Der Deutsche Bundestag wird sich erst anschließend mit der Vorlage aus dem Bundesrat auseinandersetzen.
Allerdings dürfte die Bundesregierung den Ausgang einiger inzwischen eingereichter Klagen vor Gerichten abwarten, bevor sie sich in der Sache festlegt. Insofern liegt aktuell beim Gesetzgeber überhaupt kein Entscheidungsbedarf. Vielmehr sind diese Prozesse abzuwarten, bevor der Gesetzgeber erneut tätig werden kann.
Mit freundlichen Grüßen