Frage an Ulrich Kelber von Rolf V. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kelber
heute wurde in der Welt Online unter dem Titel „Islamisten nutzen die Schwäche der Demokratien“ ein Interview mit Bernhard Lewis veröffentlich in welchem dieser äußert, dass die Polygamie in Europa zwar nicht erlaubt sei, diese jedoch in einigen europäischen Ländern geduldet wird, wenn sie bei muslimischen Familien bereits vor der Einwanderung nach Europa bestand. Dies mit allen Folgen für die Sozialleistungen.
ich bitte um Mitteilung ob dies in Deutschland auch so ist, sodass ggfs. mit einer Zahlung, in die Krankenversicherung zwei Ehefrauen und deren Kinder mitversichert sind? Sollte dies der Fall sein, so bitte ich um Erläuterung wie man dies gegenüber den deutschen Beitragzahlern vertreten kann, da dies letztendlich zu einer Überstrapazierung unseres Krankenversicherungssystems usw. führen muss, da dieses nicht auf diese Situation angelegt ist.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Völsgen,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben bis 2005 selbst entschieden, ob sie für Zweit- oder Drittfrauen die Familienversicherung akzeptierten oder nicht. Nach einer längeren Diskussion in den Ausschüssen des Bundestages hat das Bundesgesundheitsministerium mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen, dass für alle gesetzlichen Krankenversicherungen eine restriktive Auslegung des entsprechenden Paragraphen gilt und die Zweit- und Drittfrauen nicht mehr familienversichert sind, sondern sich selbst krankenversichern müssen. Dies gilt sogar dann, wenn nur die Zweitfrau mit dem Ehemann in Deutschland lebt. Anspruch auf die Mitversicherung als Ehefrau hat nur noch die erste Ehefrau, da sie nach geltendem deutschen Recht die rechtmäßige Ehefrau ist. Die Kinder sind jeweils beim Ehemann bzw. bei den selbst krankenversicherten Müttern mitversichert.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber