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Frage von Oliver S. •

Frage an Ulrich Kelber von Oliver S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Herr Kelber,

anhand Ihrer Ausführungen merke ich deutlich, das Sie keine entweder keine Ahnung haben worüber Sie da reden oder Sie müssen den Vorgaben Ihrer Partei handeln. Doch Ihre Antworten sind so undeutlich, das ich ohnmächtig werden könnte.

Die Todesstrafe darf eingeführt werden laut Ihrem EU-Vertrag, der nichts anderes als eine getarnte Verfassung für die EU darstellt.
Gemäß Artikel 20 GG darf jeder in Deutschland gegen jene zu Felde ziehen, die unseren Sozialstaat abschaffen wollen. Und da gehören Sie auch zu Herr Kelber.
Ihre Aussage es wäre ja 5 Jahre lang diskutiert worden ist auch nur teilweise wahr.
In der Öffentlichkeit wurde gar nicht diskutiert, das haben Sie und Ihre Kollegen schön unterbunden, denn die Masse der Bevölkerung will Ihr Europa so nicht haben.

1.Warum treffen in Brüssel ungewählte Angestellte Entscheidungen für unser Land?
2.Der EuGH wird mit 27 Richtern besetzt. Jeder Regierung(!) schickt einen. Das heisst auch, dass Urteile die Deutsche betreffen von Richtern gesprochen werden von denen im Zweifel KEINER die deutsche Rechtsordnung kennt.
Finden Sie das richtig?
3. Ein bestellter Richter ist niemals unbefangen. Wenn dieser von der Regierung eingesetzt wird ist das diktatorisch und nicht demokratisch. Was sagen Sie dazu?
4.Wie lange denken Sie wird es dauern bis Demonstrationen zu Aufruhr erklärt werden?
5. Warum gab es das "Vertragswerk " Vertrag v. Lissabon in der Druckversion für den Bürger erst nach der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat?
6. Haben Sie Angst vor der Einführung der Volksabstimmung?
Bitte in aller Interesse beantworten Sie kurz, knapp und prägnant meine Fragen und versuchen Sie erst gar nicht mit Hilfe rethorischer demagogischer Hilfsmittel mir zu erklären, das ich keine Ahnung hätte und verzichten Sie auf Juristenfachjargon, denn der dient nur zur Verwirrung und man kann Sie dann nicht auf Ihre Aussage hin festnageln.

MfG
Stang

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stang,

vielen Dank für Ihre Anfrage, ich hoffe, Sie konnten die Ohnmacht tatsächlich vermeiden.

Der EU-Vertrag und auch die EU-Verfassung setzen nicht das Grundgesetz außer Kraft und dort heißt es schlicht und einfach in Art. 102: Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Widerstandsrecht nach Art. 20 des Grundgesetzes haben Sie frühestens dann, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellen sollte, dass der EU-Vertrag das Grundgesetz und die grundgesetzliche Ordnung außer Kraft setzt und die deutschen Parlamente darüber hinweggehen würden.

Zu Ihren Fragen:
1) Auch die Beamten und Angestellten des Bundes und der Länder sind nicht gewählt und treffen Entscheidungen, aber diese müssen genau wie in Brüssel von den demokratisch gewählten Volksvertretern und Regierungen bestätigt oder geändert werden.
2) Ja. Der EuGH trifft Urteile nach dem EU-Recht und dieses muss mit der deutschen Rechtsordnung vereinbar sein, egal ob der einzelne Richter das deutsche Recht kennt. Dies galt übrigens auch bisher schon.
3) Dass Ihre Aussage falsch ist, weil es in der EU keine einzige diktatorische Regierung gibt.
4) Das werden Sie, ich, meine Kinder, Enkel und Urenkel nicht mehr erleben.
5) Das müssten Sie bitte die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der EU-Kommission bzw. der Bundesregierung fragen.
6) Nein.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber