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Frage von Carsten S. •

Frage an Ulrich Kelber von Carsten S. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Kelber,

ich wohne zwar in der Nachbargemeinde Troisdorf, dort "herrscht" allerdings die CDU und meine Frage richtet sich nun mal an die SPD, daher wende ich mich an sie als meinem nächstgelegenen SPD Abgeordneten.
Herr Kelber, die SPD möchte offenbar die sog. "Reichen" bzw. Spitzenverdiener durch höhere Steuersätze stärker zur Finanzierung des Staates heranziehen. Dieser Spitzensteursatz beträgt nach meinen Informationen derzeit 42%. Rechne ich noch diverse Sozialabgaben, Pflichtversicherungen, Gebühren etc. hinzu komme ich so über den Daumen auf eine Grundlast die sicherlich 50% erreichen dürfte, die steuerlichen Gestltungsmöglichkeiten lasse ich bewusst aussen vor, sind ja schliesslich anerkannte Kosten o.ä.
Meine Frage: Finden Sie es nicht prinzipiell "ungerecht" jemandem, egal wie viel er denn "verdient", mehr als die Hälfte seines Einkommens durch Steuern, etc. abzunehmen?
Wenn nein, warum?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ja, ich finde es gerecht, wenn extrem Gutverdiener einen Steuersatz von 45 Prozent bezahlen. Und ich halte es für grundfalsch, wenn immer wieder so getan wird, als seien die Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen ebenfalls staatliche Abgaben. Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind keine staatlichen Zwangsabgaben, von denen die Beitragszahler außer Kosten nichts haben - im Gegenteil. Und wer so viel verdient, dass er/sie sogar aus den solidarisch finanzierten Sicherungssystemen aussteigen kann, um sich selbst private Sicherungen auszusuchen, der kann über seinen Steuerbeitrag wenigstens einen Anteil (in Form der Steuerzuschüsse, die der Staat inzwischen an Kranken- und Rentenversicherungen sowie für Arbeitslose bezahlt) an den solidarischen Sicherungssystemen mitfinanzieren. Außerdem sollten wir doch bitte nicht außer acht lassen, dass nicht das gesamte Einkommen mit 45 Prozent besteuert wird und dass für das Einkommen, dass über die Beitragsbemessungsgrenzen hinausgeht, auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. So zahlt ein alleinstehender Arbeitnehmer (Steuerklasse I) mit einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro 32,20 Prozent Steuern und 10,88 Prozent Sozialabgaben, das ist noch deutlich unter 50 Prozent.

Dies habe ich übrigens auch schon so gesehen, als ich noch gutverdienender Single und selbst betroffen war.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber