Frage an Ulrich Kelber von Rainer M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehter Herr Kelber,
ich habe heute morgen erneut einen Artikel über die geplante Diätenerhöhung im Spiegel Online gelesen und wollte mich einmal erkundigen wie Sie zu der Sache stehen, insbesondere der Absatz macht mich stutzig:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,552648,00.html
"Ihr öffentlich zelebriertes Argument: Sie könnten, um konsequent zu bleiben, gar nicht anders, weil Paragraph 30 des Abgeordnetengesetzes eine Erhöhung entsprechend der nun steigenden Beamten- und Richterbesoldung zwingend vorsehe."
Doch das ist eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit.
Die Koppelung gemäß Paragraph 30 gilt nämlich jetzt noch gar nicht. Sie ist vielmehr erst für "spätere Anpassungen" vorgesehen - so ausdrücklich niedergeschrieben im Paragraph 11 des Abgeordnetengesetzes - also erst für Erhöhungen, die der von 2009 folgen. ...
Mit freundlichem Gruß,
Rainer Meller
Sehr geehrter Herr Meller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Diätenerhöhung.
Zur Diskussion an sich verweise ich auf meine Antwort an Frau Bock. Zu Ihrer speziellen Frage bezüglich der § 11 und 30 Abgeordnetengesetz möchte ich feststellen, dass ich keine Täuschung der Öffentlichkeit feststellen kann. Wir haben mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes von 2007 gesagt, dass wir die Diäten jeweils an B6/ R6 anpassen wollen und genau das tun wir. Die Anhebungen, die sich aus dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst ergeben, werden jeweils zum 1. Januar des Folgejahres auf die Diäten übertragen, so dass das endgültige Erreichen der "Zielmarke" B 6/R 6 zum 1. Januar 2010 geschafft wird und nicht, wie ursprünglich vorgesehen zum 1. Januar 2009.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber