Frage an Ulrich Kelber von Claus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kelber,
ich würde gerne Ihre Meinung zu der Forderung der Initiative LobbyControl hören, die aufgrund einer von ihr vorgestellten "Studie zu heutigen Lobby-Jobs des letzten rot-grünen Kabinetts" unter anderm eine dreijährige Karenzzeit fordern, während der ehemalige Regierungsmitglieder keine Lobby-Tätigkeiten ausüben dürfen.
Viele Grüße,
Claus Blauer
Sehr geehrter Herr Blauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich teile das grundsätzliche Unbehagen, wenn ehemalige Regierungsmitglieder unmittelbar nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt in Firmen oder zu Verbänden wechseln, die zum vorherigen mittelbaren oder unmittelbaren Geschäftsbereich gehört haben. Ich halte eine so pauschale Forderung, wie die von LobbyControl aber für falsch und auch nicht umsetzungsfähig.
Warum: wir müssten erst einmal definieren, was denn alles unter Lobby-Arbeit fällt. Wenn ein ehemaliges Regierungsmitglied in seine alte Firma zurückkehrt (viele haben ja ein Rückkehrrecht) und dort natürlich auch für die Kontakte in Richtung Ministerien und Parlament eingesetzt wird, ist das dann Lobbyismus? Wenn ein vormaliger Rechtsanwalt in seine alte Sozietät oder in eine neue eintritt und diese auf Grund des prominenten Namens dann Mandanten anlockt, die Kontakte in Richtung Regierung und Parlament wünschen, ist das dann Lobbyismus? Worauf ich hinaus will ist, dass eine solche Regelung auch leicht zu einem Berufsverbot werden kann, ohne dass ein solches ehemaliges Regierungsmitglied gleichzeitig immer Anspruch auf Übergangsgelder für drei Jahre hat. Eine Karenzzeit von einem Jahr, wie sie zum Teil in Arbeitsverträgen deutscher Arbeitnehmer besteht, fände dann eher angemessen, allerdings halte ich auch eine solche Regelung aus den oben genannten Gründen für problematisch.
Da ich aber grundsätzlich ein Verfechter von Transparenz in diesen Fragen bin, hielte ich es schon für sinnvoll, dass ehemalige Regierungsmitglieder in solchen Fällen mit offenen Karten spielen und die Bundesregierung sich eine Art Ehrenkodex gibt, in dem sich die Mitglieder verständigen gewisse Karenzzeiten einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kelber