Frage an Ulrich Kelber von Jasper P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kelber.
Ich habe ein paar Fragen zum Thema Vorratsdatenspeicherung:
1.) Laut einer Studie des BKA(!) erhöht die VDS die Aufklärungsqoute bei Straftaten um geradeeinmal 0,006%-Punkte auf 55,006% wie rechtfertigen sie a) die schwerwiegenden Eingriffe in die Privatsphäre vor diesem Hintergrund und b) die enormen Kosten 332 Millionen Euro (Anschaffungskosten von Hardware und jährlichen 73,6 Millionen, die am Ende der Bürger zahlen wird?
2.) Investigativer Journalismus ist de facto von der VDS bedroht. Ich erinnere an Cicero. Auch dort hat man einfach so die Räumlichkeiten der Redaktion durchsucht, was natürlich aufgeflogen ist, aber die Daten der Vorratsdatenspeicherung können verdeckt genutzt werden und niemand von uns wird es je erfahren, ist die SPD wirklich so naiv zu glauben, dass immer alles mit rechten Dingen ablaufen wird?
3.) 7000 Menschen haben vor dem BVG Klage gegen ein Gesetz eingereicht, dass sie still und heimlich (in den Medien war kaum etwas davon zu hören) verabschiedet haben. Wie viele Leute müssen klagen bis die SPD sich bewegt?
4.) Das einzige Argument der SPD ist, dass man eine EU-Richtlinie umsetzen müsse. Ich möchte darauf hinweisen, dass Deutschland ein souveräner Staat ist und in der EU zu viel Einfluss hat um wegen der "läppischen" Vorratsdatenspeicherung belangt zu werden (man siehe die Straffreiheit beim Eurostabilitätspakt). Die Umsetzung von EU-Richtlinien, die verfassungswidrig sind, kann nicht erzwungen werden, auch nicht von der EU, denn hier geht es um mehr als eine Agrarrichtlinie.
Die SPD ist schlicht nicht fähig sich gegen die CDU durchzusetzen und unterstützt alles bedingungslos. Will sie die Abschaffung des Rechtsstaats und den Aufbau des Überwachungs, oder schlimmer Präventionsstaats? Sie sollte sich mal Gedanken über ihre Verantwortung dem Bürger und dem GG gegenüber machen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Prigge,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zur Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung habe ich mich an dieser Stelle bereits mehrmals geäußert, siehe die Anfragen von Frau Schuler (18. April), Herrn Meller ( 20. August), Herrn Brandt (11. November).
Mein (ablehnendes) Abstimmungsverhalten ist sowohl hier, als auch auf der Seite des Bundestages als auch auf meiner Homepage ( http://www.kelber.de/glaesernermdb/transparenz/index.html ) dokumentiert und kommentiert.
Über das Thema Vorratsdatenspeicherung, Umsetzung der EU-Richtlinie etc. diskutieren wir im Deutschen Bundestag bereits seit über drei Jahren und zwar öffentlich, da müssen Sie sich einmal bei den Medien beschweren, wenn die das Thema erst jetzt aufgreifen.
Im übrigen liegen Sie mit Ihrer Einschätzung falsch, dass die CDU sich in dieser Frage gegen die SPD durchgesetzt hat. Wenn nicht die SPD-Ministerin Brigitte Zypries bei den Verhandlungen in Brüssel dafür gesorgt hätte, dass die Untergrenze bei sechs Monaten Speicherpflicht liegen kann, hätten wir heute eine von zwölf oder gar achtzehn Monaten (der Ursprungsantrag sah sogar 24 Monate vor). So viel Wahrheit muss denn schon sein, auch wenn ich die Grundsatzentscheidung für falsch halte und dagegen gestimmt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kelber