Frage an Ulrich Kelber von Oliver D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Kelber,
am 8. oder 9. November wird im BT voraussichtlich über die so genannte Vorratsdatenspeicherung abgestimmt. Als Respräsentan meines Wahlkreises bitte ich Sie um eine Stellungnahme.
Bei diesem Gesetzesvorhaben mache ich mir insbesondere Sorgen um die schiere Verhältnislosigkeit zwischen dem massenhaften Zugriff auf persönliche (Verbindungs-)Daten, dem Aufwand und den Kosten einerseits und dem absehbaren Vorteilen für die Bekämpfung von Sicherheitsrisiken. Sie als Informatiker können sicherlich gut einschätzen, wie gering der Aufwand von interessierter (krimineller) Seite sein wird, diese "Großtechnologie" auszubremsen und ihr zu entkommen.
Wenn aber die Verbrechensbekämpfung nicht wirklich befördert wird, stehen für mich die Risiken und Kosten für 99% der Bürger im Vordergrund:
Wie soll ich vertrauensvoll mit einem beruflichen Geheimnisträger Kontakt aufnehmen? Wie soll weiterhin Vertrauen in Stellen wie in die Telefonseelsorge, die Anonymen Alkoholiker, die Drogenberatung usw. bestehen bleiben?
Sind die Daten einmal vorhanden, gibt es keine wirkliche Garantie mehr gegen eine missbräuchliche Nutzung und anderweitige Verwendung.
Außerdem bestehen starke Bedenken, ob das Gesetzesvorhaben verfassungskonform ist. Der Staat Irland hat gegen eine entsprechende EU-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt und in Deutschland steht eine Sammelklage vor dem Bundesgerichtshof an. Es ist durchaus möglich, dass die Vorratsdatenspeicherung in dieser Form zurückgezogen werden muss.
Ich rufe Sie daher eindringlich dazu auf, kein Gesetz zu beschließen, dass dem freiheitlichen Geist unseres Grundgesetzes widerspricht.
Falls Sie nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung stimmen, können Sie mir erläutern, warum Sie trotz der Bedenken vieler Bürger und Fachleute für die Vorratsdatenspeicherung abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Diettrich
Sehr geehrter Herr Diettrich,
vielen Dank für Ihre Email-Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung und zur anstehenden Abstimmung darüber.
Dass ich massive Zweifel an diesem Teil des Gesetzes habe (es gibt ja auch Neuregelungen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung, die durchaus zu begrüßen sind, weil klarstellend), habe ich an dieser Stelle schon in den Antworten an Herrn Meller und Frau Schuler deutlich gemacht.
Sowohl in den Fraktionsgremien meiner Fraktion als auch öffentlich habe ich deshalb immer dafür plädiert, mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu warten, bis über die Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden worden ist. Leider bin ich damit nicht erfolgreich gewesen, so das es entweder diese oder nächste Woche wohl zur Abstimmung kommen wird. Mir ist dabei noch nicht bekannt, ob es zu einer einfachen Abstimmung oder zu einer namentlichen Abstimmung kommen wird.
Ich werde das Gesetz dann wohl ablehnen, behalte mir die endgültige Entscheidung aber noch vor, um Verhandlungen über weitere Verbesserungen zu erreichen. Mein Abstimmungsverhalten und eine kurze Begründung dazu werde ich aber auf jeden Fall wie üblich auch auf meiner Webseite dokumentieren.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber