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Frage von Dirk K. •

Frage an Ulrich Kelber von Dirk K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Kelber,

letzte Woche habe ich erstaunt zur Kenntnis genommen, dass gem. Entscheidung des Bundeskabinettes die Abstimmungen über das ISAF-Mandat und das Tornado-Mandat (ab 13.10.07) gekoppelt werden sollen. Ich sehe hierbei sowohl (a) den ISAF-Einsatz (Wiederaufbau) und (b) den Tornado-Einsatz ("Eigenschutz" der ISAF-Truppen durch Aufklärung) mit diesen Zweckbestimmungen und für sich gesehen sinnvoll und notwendig an - so denn eine völkerrechtlich Abgedeckung permanent gewährleistet ist.

Während ich die zu "a" annehme sehe, ich dies auf Grund der Verquickung der Kommandostrukturen vor Ort mit OEF als nicht durchhaltefähig gesichert an. Ich spreche hier von der "Gefahr" der Weitergabe von Aufklärungsbildern an die OEF-Truppen, welche in der Vergangenheit mehr als einmal durch ihre sog. "Kolateralschäden" in die Schlagzeilen gerieten und damit nicht zuletzt das Vertrauen der dortigen Bevölkerung in den ISAF-Einsatz und seinem Konzept "winning hearts & minds" gefährdet haben.
Da BVerfG sieht in seinem Tornado-Urteil die o.a. Verquickung als nicht gegeben an, gesteht jedoch ein, dass "soweit eine Aktion der Operation Enduring Freedom - was nicht auszuschließen sei - mit dem Völkerrecht nicht im Einklang stünde und sich auch auf Aufklärungs- ergebnisse der Tornados zurückführen ließe, eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der NATO (hier: der Bundeswehr) ausgelöst werden könnte.
Beraubt man sich - vor diesem Hintergrund - bei einer Gesamtabstimmung nicht der Möglichkeit einer ggf. notwendigen "nachträglichen" parlamentarischen Kontrolle zugunsten abstimmungstaktischen "Spielereien", wenn Einsatz "b" völkerrechtlich aus dem Ruder läuft und böte dies nicht zuletzt wieder Raum für eine Organklage, wegen einer mögl. Verletzung des Parlamentsvorbehaltes und des freien Mandates in dem Sinne:

2 Einsätze mit unterschiedl. völkerr. Gefahrenpotential = Recht des Bundestages und des Abgeordneten auf 2 Abstimmungen?

Mit freundlichen

Dirk Käufer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Käufer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre differenzierte Position.

Meine Antwort in zwei Teilen:

1. Der Bundestag und nicht die Bundesregierung entscheidet darüber, wie die Abstimmung stattfindet. Für die Koppelung der Abstimmungen, die ich persönlich durchaus unterstütze, muss es also im Bundestag eine Mehrheit geben.

2. Kolleginnen und Kollegen, die in Afghanistan waren, konnten sich davon überzeugen, dass die Fotos zur Aufklärung und nicht zur Vorbereitung von OEF-Aktionen genutzt werden. Als Folge werden Abgeordnete, die beim ersten Mal noch gegen den Tornado-Einsatz gestimmt haben, diesmal mit "Ja" votieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Kelber