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Frage von Friedel M. •

Frage an Ulrich Kelber von Friedel M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Kelber,
ist bekannt, wie viele Bundesbürger sich als sog. Personen- und Objektschützer, für mich sind das Söldner, in Krisengebieten verdingen?
Müsste es nicht eine Versicherungspflicht für Bundesbürger geben, die sich nicht im Auftrag der BRD in Krisengebieten aufhalten? Diese Versicherung müsste etwaige Lösegelder zahlen, denn es ist m.E. nicht zumutbar dem Deutschen Steuerzahler den Preis für den Freikauf von Abenteurern und zwielichtigen Geschäftsleuten aufzubürden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

auf privatwirtschaftlicher Basis arbeitende Objekt- und Personenschützer werden nicht öffentlich erfasst und sind zunächst privat versichert. Ich bin der Meinung, dass Deutschland seinen Staatsbürgern, die im Ausland in Not geraten sind, helfen sollte. Als Handlungsprinzip der deutschen Botschaften und Vertretung hat sich diese Praxis sehr bewährt. Schließlich kann sich jeder darauf verlassen, im Krisenfall Unterstützung zu bekommen - als privater Reisender, als Geschäftsmann oder in sonstiger Funktion. Das ist gerade für die vielen im zivilgesellschaftlichen Bereich arbeitenden Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Entwicklungshelfer, Friedensfachkräfte usw. sehr wichtig. Ohne diese Gewissheit, das Risiko, in einem Krisengebiet zu arbeiten, nicht selbst tragen zu müssen (bspw. wenn sie entführt werden) würden viele diese wichtige Arbeit gar nicht leisten können und wollen. Oder würden Sie Ihre Forderung auch für die autonom agierenden NGOs aufrechterhalten? Das bei diesem Grundsatz auch mal schwarze Schafe dieses Schutzprivileg "unverdient" nutzen können, ist das Prinzip jedes Rechtsstaats.

Freundliche Grüße,

Ulrich Kelber

PS: Sind Sie mit dem WASG/PDS/Die Linke-Mitglied Friedel Müller in Bonn identisch?