Frage an Ulrich Kelber von Dr. Stefan B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kelber,
finden Sie es richtig, dass manche Kinder steuerfinanziert krankenversichert werden sollen und andere Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern nicht?
Ist es gerecht, dass der staatliche Zuschuss zur priv. Altersvorsorge z.B. nichtberufstätigen kindererziehenden Ehefrauen von Freiberuflern nicht zusteht?
Mit freundlichem Gruss
Dr. Stefan Buchen
Sehr geehrter Herr Buchen,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Regelung, die Kindermitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung über Steuerzuschüsse zu finanzieren, halte ich für richtig, weil die gesetzlichen Krankenversicherungen einen großen Teil von versicherungsfremden Leistungen finanzieren, die die privaten Krankenversicherungen nicht haben (Alte, Arme, Arbeitslose, Flüchtlinge etc.), hier also die Solidargemeinschaft mit den Steuerzuschüssen unterstützt werden soll.
Steuerliche Zuschüsse für die private Altersversorgung stehen Freiberuflern und ihren nichtarbeitenden Ehepartnern zumindest für die drei ersten Jahren nach der Geburt ebenfalls zu. Ich gebe Ihnen aber Recht, dass es besser wäre, das Riester-Modell grundsätzlich für alle zugänglich zu machen und dafür die steuerlichen Fördermöglichkeiten der sog. Rürup-Rente abzuschaffen. Da wir ohnehin gerade an einer Weiterentwicklung der Riester-Rente gerade auch für Hartz IV-Empfänger arbeiten, will ich nicht ausschließen, dass wir eine entsprechende Änderung noch vornehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kelber