Frage an Ulrich Kelber von Wolfgang H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Genosse Kleber,
die "alte" Bundesbahn wurde durch die Gründungen einer AG "versilbert", Volkseigentum in Privatvermögen umgemünzt. Soll das jetzt auch mit den Bundes-Autobahnen geschehen? Bitte unterstützen Sie die Initiative, dass eine Autobahnprivatisierung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Dazu sollte die folgende Formulierung in den Art. 90 Grundgesetz aufgenommen werden: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen.“
Ich danke Ihnen.
Mit herzlichem Gruß
Wolfgang Heise
Sehr geehrter Herr Heise,
vielen Dank für die Anfrage zur geplanten Autobahngesellschaft.
Die Deutsche Bahn ist zwar in eine Aktiengesellschaft überführt worden, die Aktien befinden sich aber zu 100 Prozent im Besitz des Staates und dies soll, wenn es nach mir geht, auch so bleiben.
Was die Bundesautobahnen, die Bundesstraßen und die noch zu gründende Autobahngesellschaft angeht, so sollen auch diese zu 100 Prozent im Besitz des Bundes bleiben und weiterhin der Kontrolle des Bundestages unterstehen, deshalb ist es mit dem einen vorgeschlagenen Satz nicht getan. Das Grundgesetz soll zur Sicherstellung, dass es auch keine Privatisierung durch die Hintertüre oder durch Tochtergesellschaften geben kann, an drei Stellen geändert werden.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber