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Frage von Claus B. •

Frage an Ulrich Kelber von Claus B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kelber,

laut Presseberichten vom 17.05.2017 hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren wegen der Einführung der Pkw-Maut in Deutschland eingestellt. Zukünftig sollen inländische Verkehrsteilnehmer eine Jahresmaut für Autobahnen und Bundesstrassen bezahlen, die per Lastschriftverfahren eingezogen werden soll, während ausländische Verkehrsteilnehmer die Wahl verschiedener Kurzzeitmautmodellen haben, die außerdem nur für Autobahnen gilt, also bei Fahrten auf Bundesstrassen nicht bezahlen müssen.

Bedeutet dies nicht eine Diskriminierung der inländischen Verkehrsteilnehmer und, wenn ja, besteht hier eine Klagemöglichkeit?

Viele Grüße,

Claus Blauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur PKW-Maut. Es ist richtig, dass Halter ausländischer PKWs "nur" für die Nutzung von Autobahnen eine Vignette kaufen müssen, inländische PKW-Halter aber auch für die Nutzung von Bundesstraßen zahlen.

Dies beruht zum einen auf den Berechnungen der IVV Ingenieurgruppe Aachen, nach denen mehr als 99 Prozent aller Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw im Jahresverlauf das Bundesfernstraßennetz nutzen und zum anderen darauf, dass ausländischen PKW-Haltern die Möglichkeit einer mautfreien Einreise etwa für Einkäufe oder Kurzbesuche eröffnet werden soll.

Ich denke nicht, dass dies eine Diskriminierung inländischer PKW-Halter ist, aber dagegen klagen können Sie oder jeder der das anders sieht natürlich.

Sie wissen, dass meine Partei die Maut nur im Rahmen eines Gesamtpakets akzeptiert hat. Und wir haben darauf bestanden, dass alle deutschen Autofahrer die Kfz-Steuer mindestens in Höhe der Kosten einer Jahresvignette gesenkt bekommen, es gibt also keine Mehrbelastung.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber