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Frage von Ralf van T. •

Frage an Ulrich Kelber von Ralf van T. bezüglich Recht

1. Sofortmaßnahmen zur Linderung der akuten wirtschaftlichen Notsituation der Berufsbetreuer/innen und der Betreuungsvereine

In einer ersten Maßnahme nach Vorlage des 2. Zwischenberichtes der vom BMJV beauftragten Studie zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ soll die Vergütung von gesetzlichen Betreuer/innen erstmals seit zwölf Jahren angehoben werden – um 15 Prozent. Darauf haben sich die Rechtspolitiker/innen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden, so dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann.

Der BdB fordert:
– dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Regierung folgt und die Umsetzung dieser ‚Sofortmaßnahme‘ zur Linderung der wirtschaftlichen Notsituation von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer/innen möglich macht.

Unterstützen Sie den Verband in diesen Forderungen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr van Thriel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Sie ganz richtig schreiben, beruht der Vorschlag, die Vergütung der gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer um 15 Prozent anzuheben, auf einer vom Bundesjustizministerium (dessen Parlamentarischer Staatssekretär ich bin) in Auftrag gegebenen Studie, die dies als angemessen vorschlug, weil die Vergütungssätze schon seit vielen Jahren nicht mehr angepasst worden sind. Diesen Vorschlag haben wir in die Beratungen der Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebracht und uns darauf geeinigt. Die entsprechende Gesetzesänderung wird voraussichtlich im Mai im Bundestag verabschiedet werden und ich stimme dem natürlich zu.

Wie sich der Bundesrat dazu verhalten wird, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen, da ich nur von einzelnen Landesministern dazu Äußerungen gehört bzw. gelesen habe.
Ich werde mich aber genau wie Minister Maas dafür einsetzen, dass auch die Bundesländer dieser notwendigen Vergütungsanpassung zustimmen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber