Frage an Ulrich Kelber von Frank B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Kelber,
Bezug nehmend auf Ihre Antwort vom 20.01.17 zum Thema Hauskauf/ Makler habe ich eine grundsätzliche Frage.
Ist es überhaupt angemessen, die Courtage beim Hauskauf auf Basis des Kaufpreises und nicht des tatsächlichen Arbeitsaufwands zu berechnen, zumal der Makler bei Erfolglosigkeit gar kein Risiko trägt, er bleibt ja auf der "Ware" nicht sitzen sondern gibt sie zurück.
Wie erklärt eine Politik, die angeblich Eigentumsbildung fördert, daß ein normaler Arbeitnehmer ein halbes Jahr lang arbeiten muß, um eine Geschäftsbesorgung die aus ein paar Fotos, 2-3 Besichtigungsterminen und einer halben Stunde Vorlesen beim Notar besteht bezahlen zu können ?
Warum darf ein Makler nicht zum Festpreis, z. B. 999 € + pro Besichtigung 50 € (auch wenn kein Geschäft zustande kommt) seine Leistung anbieten ?
Können Sie sich vorstellen, gegen derartig feudalistische Einkommensmodelle eines Tages als Volksvertreter aktiv zu werden ?
Sind Honorartabellen allgemein (siehe Insolvenzverwalter mit sechstelligen Stundensätzen, Architekten, Gutachter, Anwälte) in der Arbeitswelt des 21. Jh. überhaupt noch zeitgemäß?
Sehr geehrter Herr Blaufuß,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Maklergebühren.
Es gibt in Deutschland keine einheitlichen Maklergebühren, die liegen in der Regel zwischen 3 und 7 Prozent, je nach Bundesland und Marktlage.
Durch die Einführung des Bestellerprinzips (wer den Makler beauftragt, der bezahlt ihn auch) im Bereich der Mietwohnungen gibt es in diesem Bereich inzwischen auch mehr und mehr "Festpreise" der Makler, das regelt also endlich der Markt.
Dieses Bestellerprinzip wollen wir als SPD im gesamten Immobilienbereich, also auch beim Kauf von Wohnungen, Häusern und Grundstücken einführen, was sicherlich auch hier zu anderen Preisfestsetzungen und Gebühren führen würde.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber