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Frage von Peter K. •

Frage an Ulrich Kelber von Peter K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Kelber,

Herr Justizmister Maas plant, jetzt auch beim Hauskauf das Bestsellerprinzip einzuführen und die Maklerkosten den Verkäufern aufzubürden, ähnlich wie bei Vermietern.

Da der Verkäufer die Maklerkosten wahrscheinlich auf den Hauspreis aufschlagen wird, sehe ich die Gefahr, dass Grunderwerbsteuer letztendlich auch auf die Maklerkosten erhoben wird, wenn die Maklerkosten im Hauspreis enthalten sind. Das würde Käufer zusätzlich belasten.

Was halten Sie von folgenden Vorschlägen, Wohnkosten zu senken:
a) Grunderwerbsteuer bundesweit wieder auf 3.5% senken.
b) Die Maklergebühr als Teil des Hauspreises ausweisen, so dass für die Maklergebühr keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Peter Kanzow

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kanzow,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Maklergebühr und Grunderwerbssteuer.
Bundesjustizminister Maas setzt sich, genau wie die SPD-Bundestagsfraktion, dafür ein, dass bei den Maklergebühren der simple marktwirtschaftliche Grundsatz "wer bestellt, bezahlt" gelten soll. Bisher haben wir dies mit der CDU/CSU nur im Bereich der Vermittlung von Mietwohnungen und -häusern erreicht, wir wollen dies aber auch im Bereich der Immobilienverkäufe umsetzen. Es ist deshalb nicht zwingend so, dass der Verkäufer die Maklerkosten zu zahlen hätte. Wenn ich einen Makler beauftrage mir eine Immobilie in einer bestimmten Gegend mit einem bestimmten Höchstpreis zu suchen, hätte ich als "Besteller" die Maklerkosten zu tragen, nicht der Verkäufer.
Sollte der Verkäufer den Makler beauftragen und die vorhersehbaren Maklerkosten auf den Kaufpreis "draufschlagen", so würde sich der Käufer mit diesem "Aufschlag" einverstanden erklären. Ich kenne ehrlich gesagt eher die umgekehrte Variante, dass der Käufer versucht den Kaufpreis herunterzuhandeln.
Sollte die Maklergebühr als Teil des Hauspreises ausgewiesen werden, so würde ich sie als Käufer jedenfalls nicht zahlen (wenn wir das Gesetz denn schon hätten), denn das wäre dann ja vom Besteller=Verkäufer zu zahlen.

Die Erfahrung mit dem Bestellerprinzip zeigt, dass die Maklerkosten insgesamt abgesunken sind, weil sich in Nachfrageüberhangmärkten wie Bonn, Immobilien eigentlich mit geringem Aufwand verkaufen lassen. Die Mieter (hier: Käufer) waren der geforderten Provisionshöhe ausgeliefert, als Vermieter (hier: Verkäufer) habe ich die Auswahl zwischen Maklern. Diese Senkung übersteigt die Gefahr eines Steueraufschlags auf die Maklerkosten bei weitem.

Ja, ich denke, es wäre gut, wenn die Grunderwerbssteuer wieder bundesweit einheitlich gelten würde, aber da es sich um eine Ländersteuer handelt, wird dies im Rahmen des Länderfinanzausgleichs verhandelt. Da sollten Sie als einmal bei Landesfinanzminister Walter-Borjans nachfragen, was da aktuell verhandelt wird.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber