Frage an Ulrich Kelber von Wolfram T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kelber,
an nahezu jeder Straßenkreuzung in Bonn gibt es neuerdings großformatige Werbung für Zigaretten und Tabak, welche offensichtlich gezielt Kinder und Jugendliche ansprechen soll.
Meine Frage an Sie ist: Mit welchem Recht erlaubt es der Gesetzgeber, bei Kindern und Jugendlichen für diese todbringenden Suchtmittel öffentlich Werbung zu machen? Ist es nicht Aufgabe des Parlamentes, mit Gesetzen und auch Verboten für den Schutz der Gesundheit der Bürger zu sorgen?
Sehr geehrter Herr Thiele,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Werbung für Zigaretten. Es ist schon heute nicht zulässig, Werbung für Zigaretten, Zigarren, Tabak speziell auf die Zielgruppe "Jugendliche" auszurichten. Dies ist im gerade erst verkündeten "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse" noch einmal sehr deutlich formuliert. Sollte dies auf den Plakaten der Fall sein, sollte dies beim Deutschen Werberat angezeigt werden.
Was die Werbung in Medien angeht, so gilt aktuell noch die folgende Regelung: Zum Schutz der Jugendlichen darf Tabakwerbung in Kinos erst nach 18.00 Uhr gezeigt werden. Im Fernsehen, in Zeitungen und Zeitschriften sowie im Hörfunk und im Internet ist Tabakwerbung generell verboten. Nach langen, zähen Diskussionen und vielen Anläufen ist jetzt vom Bundeskabinett ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt worden, der die Kino- und Plakatwerbung für Zigaretten, Zigarren und andere Tabakprodukte sowie für E-Zigaretten generell verbieten soll - leider erst ab 2020. Dieser Gesetzentwurf wird in diesen Wochen in den Bundestag eingebracht und dann hoffentlich zügig beraten und verabschiedet. Ich persönlich hätte mir ein solche Verbot schon viel früher gewünscht, dazu fehlten aber lange die notwendigen Mehrheiten im Parlament.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber