Frage an Ulrich Kelber von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was halten Sie von folgendem Vorschlag: Der Antragsstau beim BAMF könnte leicht und schnell aufgelöst werden und die Einrichtung von Aussenstellen wäre entbehrlich, wenn man sich endlich entschlösse, qualifizierte Anwaltskanzleien - und auch Notare - als "Beliehene Unternehmer" zur Bearbeitung der Fälle einzusetzen, wie TÜV, sowie die Prüfingenieure für Bautechnik, Bezirksschornsteinfeger, Prüfstellen, Notare (wenn sie nicht sogar Amtsnotare sind), Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (kurz ÖbVI) und Fleischbeschauer, und die Angehörigen von privaten Unternehmen, die im Auftrag der Bundespolizei an den Flughäfen, die Zugangskontrollen durchführen (Passagiere, Flugpersonal, Warenlieferungen etc.). Sie treffen auf Grund der Beleihung durch die Verwaltung selbst die Entscheidung über hoheitliche Maßnahmen. Es gibt in Deutschland ca 160.000 Anwälte und ca 7000 Notare. Sie haben - anders als die Entscheider aus dem gehobenen Dienst - die Befähigung zum Richteramt und sind damit hochqualifiziert. Viele davon können die nicht sonderlich schwierige Materie ohne Probleme nach kurzer Einarbeitungszeit bewältigen. Sie haben ihre eigenen Büroangestellten und ihre eigene IT Anlagen. Sie könnten ohne Probleme entpflichtet werden, wenn der Stau abgearbeitet ist, sind überall vertreten und brauchen keine extra Büros. Die Flüchtlinge bräuchten nicht weit zur nächsten Zweigstelle reisen, und man könnte das örtliche Reservoir an Dolmetschern nutzen. Wenn der Stau abgearbeitet ist, kann man sie im Gegensatz zu den Beschäftigten ohne Abfindungen entpflichten, sie haben keinen Kündigungsschutz, kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, auf Urlaub und keine Pensionsansprüche. Und sie machen keinen Ärger und arbeiten sicher effizienter und kostengünstiger, da sie ihre Arbeit selbst organisieren können.
Sehr geehrter Herr Becher,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Bearbeitung des Antragsstaus beim BAMF.
Es spricht sicher einiges dafür, Antragsspitzen mit freiberuflichen Kräften wie Anwälten oder Notaren aufzufangen, wobei hierzu nicht nur die Art der Beauftragung zu klären wäre, sondern auch die Sicherung eines möglichst gleichartigen Verfahrens für alle Antragsteller. Darüber sollten sich die zuständigen Innenminister von Bund und Ländern tatsächlich einmal Gedanken machen.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber