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Frage von Jan E. •

Frage an Ulrich Kelber von Jan E. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kelber,

ich begrüße das Vorhaben der Bundesregierung, den Ausbau öffentlicher Internetzugangspunkte durch eine Änderung des Telemediengesetzes zu fördern. Aufgrund bestehender Rechtsunsicherheiten im Telemediengesetz müssen Betreiber von Drahtlosnetzen derzeit damit rechnen, als Störer für Rechtsverletzungen haftbar gemacht zu werden, die Dritte über ihr Netzwerk begehen.
Nach einiger Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung scheinen mir jedoch neue Hürden für die Verbreitung digitaler Netzwerke und offener WLAN-Zugänge errichtet. Dies schadet zum einen dem Wirtschaftsstandort Deutschland, indem es die flächendeckende Versorgung mit bandbreitenstarken Netzzugängen beeinträchtigt und wiederspricht meines Erachtens damit auch dem Inklusionsgedanken.

Der Entwurf macht die Haftungsfreistellung davon abhängig, dass Diensteanbieter "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, ohne diese präzise zu definieren. Damit bleibt unklar, unter welchen genauen Voraussetzungen ein offenes Drahtlosnetzwerk rechtssicher betrieben werden kann.

Meine Frage an Sie ist, wie Sie sich zu dem vorliegenden Entwurf positionieren.

Vielen Dank und freundliche Grüße,
Ihr Jan Ehlert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ehlert,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu offenen WLAN-Netzen und zur sogenannten Störerhaftung.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis sehr intensiver Gespräche mit den betroffenen Verbänden und ein Kompromiss zwischen den mitberatenden Bundesministerien. Ich persönlich bin auch nicht vollständig glücklich mit dem Entwurf, mehr war aber mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Ressorts nicht verhandelbar.

Meine Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion haben in ihren ersten Stellungnahmen deutlich gemacht, dass sie in den Beratungen im Bundestag versuchen werden, weitere Verbesserungen zu erzielen, um bestehende Hürden bei der Haftungsfreistellung für WLAN-Betreiber abzubauen. Ich würde dies begrüßen und werde mich in diesem Sinne in die Beratungen im Bundestag einbringen, aber wie wir die Kolleginnen und Kollegen aus CDU/CSU von diesen Verbesserungen überzeugen können, die Ihre Minister nicht wollten, ist schwer vorhersagbar.

Der gefundene Kompromiss wäre aber auf jeden Fall schon eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand. Die "zumutbaren Maßnahmen" sind dabei durchaus definiert, sie lauten:
- angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den Zugriff auf das WLAN durch Unberechtigte (dazu reicht die "normale" Verschlüsselung) und
- Zugang zum Internet soll nur dem Nutzer gewährt werden, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen (dazu reicht ein Klick auf einer Einstiegsseite, eventuell sogar die Belehrung durch einen Aushang).

Beides wäre also umsetzbar, wenn keine weitere Erleichterung mehr im parlamentarischen Prozess zustande käme.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber