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Frage von Thomas A. •

Frage an Ulrich Kelber von Thomas A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Kelber,

E-Mail-Verschlüsselung kommt nicht voran, was insbesondere für berufliche Emails gegen Wirtschaftsspionage wichtig wäre.

Jeder berufliche Email Account muss ja am Fußende der Email die Handelsregisternummer und Impressum mit Geschäftsführernamen verpflichtend enthalten.

Eine Forderung sollte daher sein, dort auch den PGP-Verschlüsselungs-Key des Email-Absenders verpflichtend mit abzubilden. Nur so kann eine Antwort verschlüsselt zurückgesandt werden.

Der Gesetzgeber hat ja für ein berufliches Email Standards vorgeschrieben bei der Email-Signatur: Mit einem verpflichtenden PGP Key dort KANN man wenigstens verschlüsselt senden, weil die Angaben da sind. Und wer es beruflich macht, macht es dann später durch den Lerneffekt auch privat.

Die Idee ist die Erweiterung des GmbH Gesetzes § 35 a (sowie für Aktiengesellschaften):

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__35a.html

"Auf allen ELEKTRONISCHEN Geschäftsbriefen ("Emails") muss der PGP-Schlüssel des Absenders vermerkt werden."

http://de.wikipedia.org/wiki/Signatur_(E-Mails_im_Gesch%C3%A4ftsverkehr)

Was halten Sie davon?

MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Asta,

vielen Dank für Ihre Frage zur eMail-Verschlüsselung.
Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur europäischen Datenschutzverordnung haben wir von deutscher Seite aus vorgeschlagen, eine Vorschrift "Sicherheit durch Technik" zu etablieren. Diese würde eMail-Dienste und eMail-Anwendungsanbieter verpflichten, eine Verschlüsselung anzubieten, die für die Nutzer unkompliziert einsetzbar sein soll.
Eine bestimmte Technologie per Gesetz vorzuschreiben halte ich für äußerst schwierig, auch wenn ich persönlich sie selbst nutze. Letztlich wird es vor allem darauf ankommen, alle eMail-Nutzerinnen und Nutzer, egal ob kommerziell oder privat, für mehr Datensicherheit zu sensibilisieren, weil nur dies vor Wirtschaftsspionage und Datenmissbrauch schützt.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber