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Frage von Friedrich M. •

Frage an Ulrich Kelber von Friedrich M. bezüglich Senioren

Seht geehrter Herr Kelber,

welche Haltung vertreten Sie beim Thema Sterbehilfe?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage zur Sterbehilfe, die sich nicht so einfach beantworten lässt.
In der letzten großen Koalition haben wir einen Rechtsanspruch auf „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Allerdings ist die Umsetzung seit dem nur sehr schleppend in Gang gekommen. Nur in wenigen Regionen Deutschlands kann derzeit dieser Rechtsanspruch eingelöst werden. Die Strategien der Kostenträger sind eher auf Verhinderung statt auf Nutzung dieses Leistungsangebotes für ihre schwerstkranken Versicherten angelegt, trotz eigentlich ausreichend vorhandener Mittel. Hier werden wir noch einmal nachlegen müssen, um den Rechtsanspruch auch tatsächlich überall einlösbar zu machen. Eine gut ausgebaute Palliativversorgung und ausreichend Hospize sind nach meiner die beste Antwort auf die Diskussion um aktive Sterbehilfe.
Allerdings wird auch eine ausreichende und gute Palliativversorgung den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe wohl nicht ganz zum Erliegen bringen, deshalb bin ich dafür, sie nicht zu legalisieren, sie aber unter bestimmten sehr streng umrissenen Umständen straffrei zu machen.

Dies ist meine persönliche Einschätzung zum Thema in meiner Funktion als angefragter Bundestagsabgeordneter, keine abgestimmte Position des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Ich werde zum Thema "Sterbehilfe" aber auf jeden Fall auch noch eine Informations- und Diskussionsveranstaltung durchführen, bevor es im Bundestag zu einer Abstimmung kommt. Vielleicht können wir das Thema dort weiter vertiefen.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Kelber