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Frage von Matthias J. •

Frage an Ulrich Kelber von Matthias J. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Kelber,

viele Menschen machen sich Sorgen um die Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens auf den Verbraucherschutz. Es wird befürchtet, dass dieses den amerikanischen Konzernen eine Tür öffnet, juristisch gegen europäische und nationale Gesetze und Richtlinien vorzugehen, die den Verkauf bestimmter Produkte untersagen, beispielsweise genverändertes Saatgut und daraus hergestellte Lebensmittel. Sicher kennen Sie Seiten wie www.umweltinstitut.org/freihandelsabkommen/allgemeines/freihandelsabkommen-startseite-1143.html, oder?

Ich bitte um eine Stellungsnahme, in wie weit solche Sorgen berechtigt sind. Ist die Verhandlungsrunde um das reihandelsabkommen nur mit Außen- und Wirtschaftspolitikern besetzt, oder haben Verbraucherschützer hier auch eine Stimme?

Freundliche Grüße
Matthias Junk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Junk,

vielen Dank für Ihre Frage zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA.
Es gibt in der Tat eine Reihe von kritischen Punkten, die ein solches Freihandelsabkommen enthalten könnte. Da die Verhandlungen aber weitgehend vertraulich zwischen der EU-Kommission und den Vertretern der NAFTA-Staaten geführt werden und das Europaparlament bzw. seine zuständigen Fachausschüsse bisher nur über Zwischenergebnisse unterrichtet wurden, kann ich Ihnen im Moment kein seriöse Stellngnahme geben, die wäre reine Spekulation.
Die SPD hat auf ihrem Parteitag im November2013 beschlossen: "Ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und der USA darf es nur geben, wenn die europäischen Sozial-, Verbraucherschutz-, Naturschutz- und Umweltstandards gewährleistet werden." Dies haben wir so auch weitgehend im Koalitionsvertrag mit CDU und CSU festgehalten.
Ein möglicher Hinweis auf die Inhalte des Abkommens könnte der Vertrasentwurf mit Kanada sein, der aber aus unserer Sicht einige sehr kritische Punkte enthält. Meine Europa-Kollegin Ulrike Rodust hat hier auf abgeordnetenwatch auf einen besonders kritischen Punkt hingewiesen: "Ein Beispiel dafür ist der so genannte Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus, der Investoren die Möglichkeit gibt, außerhalb staatlicher Rechtssysteme Staaten auf Schadensersatz zu verklagen wenn sie ihre Investorenrechte verletzt sehen. Dies könnte die Regulierungshoheit der Staaten nicht zuletzt in wichtigen Bereichen wie etwa im Umwelt- und Verbraucherschutz beeinträchtigen." Einer solchen Regelung könnten wir nicht zustimmen, weil es nicht sein kann, dass einzelne Großunternehmen gegen Staaten und deren Gesetzgebung Klage erheben können.

Die Verhandlungen führt auf EU-Seite die gesamt Kommission, unter der Federführung von Karel De Gucht, Kommissar für Handel. Verbraucher-, Umwelt- und Rechtskommissare sind also mit am Tisch.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen mometan keine weitergehende Stellungnahme geben kann, wünsche Ihnen aber noch alles Gute für das neue Jahr.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber