Frage an Ulrich Kelber von Matthias R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kelber,
ich (29) habe im Juli 2013 eine Ausbildung zum Schreiner begonnen. Um diesen Ausbildungsplatz habe ich mich selbst bemüht und konnte mir die Stelle in einem Betrieb in Troisdorf erarbeiten. Nun ist natürlich klar, dass ein Mensch im 30 Lebensjahr seine Lebenshaltungskosten nicht von einem Auszubildendengehalt bestreiten kann. Darum habe ich mich an die hiesigen Ämter der Stadt Bonn gewandt und diese um finanzielle Hilfe ersucht. Da ich bereits eine schulische Berufsausbildung zum Gestaltungstechnischen Assistenten erfolgreich abgeschlossen, und etwa fünf Jahre Berufserfahrung habe, kommt nun also BAB für mich nicht in frage. Vier Jahre dieser Zeit sogar in Selbstständigkeit. Nach fast einem Jahr Arbeitslosigkeit trotz dauerhafter Bemühungen deutschlandweit nach Arbeit habe ich mich dazu entschlossen eine weitere Ausbildung zu machen. Wie zu Anfang erwähnt.
Um zum Kern des Problems zu kommen:
Seit nun mehr als 3 Monaten kämpfe ich um eine finanzielle Unterstützung um mich zu einer Fachkraft im deutschen Handwerk ausbilden zu lassen. Ich gehe täglich zur Arbeit und mache meine diese sehr gerne. Doch bin ich auf kurz oder lang gezwungen die Ausbildung abzubrechen, da mit die mittel Fehlen. Das Jobcenter Bonn weigerst sich nicht nur mich zu unterstützen. Nein. Man rät mich ich solle die Ausbildung abbrechen und besser Harz IV beantragen. Vielleicht einer ungelernten Arbeit nachgehen.
Das halte ich für eine grobe soziale Ungerechtigkeit. Wie kann es sein, dass ich als junger, Arbeitswilliger wie fähiger Mensch keine Unterstützung bekommen kann? Doch jemand der nichts tut, möglicherweise morgens bereits anfängt zu trinken und vor der Glotze seinen Tag ins Land gehen lässt Geld bekommt und wer der ein „funktionstüchtiges Zahnrad“ der Gesellschaft werden will nicht? Gar zur Arbeitslosigkeit geraten bekommt? Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, als er die Vorschriften dazu verfasst hat?!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Rothauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zweitausbildungsförderung. Ja, Sie haben Recht, es kann nicht sein, dass die Arbeitsagentur Ihnen rät die zweite Ausbildung abzubrechen, um dann wieder ALG II zu beantragen. Ich nehme Ihre Schilderung auf jeden Fall mit zu meinem nächsten Gespräch mit der Bonner Arbeitsagentur, um mir erklären zu lassen, was das soll. Das hilft Ihnen jetzt aber auch erst einmal nicht weiter. Ohne weitere Angaben zu Höhe der Ausbildungsvergütung, Wohnungskosten etc. tue ich mich jetzt schwer Ihnen eine korrekte Antwort zu geben, nach meinem Gefühl müssten Sie aber zumindest Anspruch auf Wohngeld und/oder ergänzende Sozialhilfe haben. Ob das mit dem Wohngeld stimmt, können Sie relativ einfach und anonym beim Wohngeldrechner des Landes ( http://wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO.rexx?d2443.webp.exec%28wgrstart%29 ) ermitteln.
Mein Vorschlag lautet: kommen Sie mit Ihren Unterlagen doch bitte in den nächsten Tagen in meinem Wahlkreisbüro vorbei (Clemens-August-Str. 64 in Poppelsdorf) oder schicken Sie mir davon Kopien und dann werde ich in Ihrem Auftrag bei Stadt und Arbeitsagentur nachfragen. Dafür brauche ich dann auch noch eine Einverständniserklärung von Ihnen, die kann Ihnen mein Büro gerne zuschicken, wenn Sie das wünschen.
Tut mir leid, dass ich hier nur so hinreichend ungenau antworten kann, aber hier kommt es auf die individuellen Angaben an, die müssten Sie bitte übermitteln.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber