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Frage von Maximiliane S. •

Frage an Ulrich Kelber von Maximiliane S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Kelber,

gerade habe ich mir das "Regierungsprogramm" der SPD zu Gemüte geführt und bin dabei auf einige Punkte im Abschnitt Verbraucherschutz gestoßen, bei denen ich gerne Nachhaken möchte. Da Sie derzeit im entsprechenden BT-Ausschuss sitzen, wende ich mich an Sie.

1. Was genau plant die SPD in Bezug auf die aktiven Informationspflichten der Behörden bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht?
Die Verfassungsmäßigkeit des §40 Abs. 1a des LFGB, der die Auskunftspflichten der Behörden z.B. bei Grenzwertüberschreitungen vorschreibt, ist ja von einigen Verwaltungsgerichten auf Landesebene angezweifelt worden, so dass de facto in fast allen Bundesländern keine Veröffentlichungen (mehr) stattfinden.
Auch für die Bewertung und Veröffentlichung der Ergebnisse aller Lebensmittelkontrollen sehen die Behörden keine "wasserdichte" rechtliche Grundlage. Als Verbraucherin tapse ich also weiterhin völlig im Dunkeln. Wie wird die SPD für mehr Transparenz in diesem Bereich sorgen, wenn Sie in Regierungsverantwortung kommt?

2. Sie fordern einen "begrenzten Informationsanspruch gegenüber den Unternehmen". Inwiefern soll dieser Informationsanspruch begrenzt sein? Was müssten die Unternehmen den Verbrauchern auf Anfrage preisgeben?

3. Im Pferdefleisch-Skandal hat mich am meisten aufgeregt, dass der Handel, der die Preise treibt und Produzenten unter Druck setzt, am Ende selbst gar nicht zur Verantwortung gezogen wird. Wie stehen Sie zur Verantwortung des Handels für seine Produkte? Planen Sie strengere gesetzliche Vorgaben?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Freundliche Grüße,

Maximiliane Schwerdt

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Sehr geehrte Frau Schwerdt,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt, der endlich ein Informationsfreiheit- und Transparenzgesetz schaffen sollte. Der Gesetzentwurf vom Juni 2013 sieht im Einzelnen Folgendes vor: Wir wollen die Verpflichtung – ähnlich dem Hamburger Transparenzgesetz – zur aktiven Veröffentlichung wesentlicher Informationen der Verwaltung im Internet, die Pflicht zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über behördliche Untersuchungsergebnisse bei allen Produkten und Dienstleistungen, auch durch die Nennung von Hersteller- und Produktnamen, die deutliche Reduzierung der Ausnahmetatbestände auf das tatsächlich notwendige Maß und die Stärkung der Stellung des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dabei fassen wir das bisherige Informationsfreiheits-, das Verbraucherinformations- und das Umweltinformationsgesetz in einem Gesetz und auf einem höheren Transparenzniveau zusammen.

Den gesamten Gesetzentwurf können Sie hier nachlesen: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/134/1713467.pdf

Viele weitere Initiativen der SPD Bundestagsfraktion zum Thema Verbraucherschutz können Sie hier nachlesen: http://www.spdfraktion.de/themen/verbraucherschutz

Nach der Bundestagswahl werden wir den Weg frei machen für mehr Informationsfreiheit und Transparenz und den Staat bereits im Betriebssystem auf Transparenz umstellen.

Eine Rede von mir zum verbraucherpolitischen Bericht können Sie hier anschauen: http://www.ulrich-kelber.de/service/archiv/videos/index.html (Rede vom 22.2.2013). In dieser Rede geht es vor allem um den hektischen "Aktionsplan" von Ministerin Aigner als Antwort auf den Pferdefleischskandal.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Informationsanspruch der Bürger gilt in erster Linie gegenüber den Behörden, die ihre Prüfergebnisse unaufgefordert veröffentlichen sollen. Wirbt ein Unternehmen aber mit einer besonderen Eigenschaft eines Produktes, zum Beispiel mit gesundheitsfördernden Eigenschaften, dann soll der Verbraucher nach unserem Willen einen Anspruch darauf haben, dass das betreffende Unternehmen offenlegt, wie es diese Werbeaussage begründet.

Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach der Verantwortung des Handels hat die SPD-Bundestagsfraktion im Juni 2012 eine fachöffentliche Diskussion unter dem Titel "Nachfragemacht im Einzelhandel - Wer macht den Markt?" veranstaltet. Für uns ist klar: Es kann keinen Wettbewerb zu Lasten von fairen Arbeitsbedingungen und angemessenen Umweltstandards geben. Die Dokumentation zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/dokumente_6_12_web.pdf

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und es würde mich sehr freuen, wenn ich Ihnen damit Ihre Wahlentscheidung erleichtert habe!

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Kelber