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Frage von Matthias H. •

Frage an Ulrich Kelber von Matthias H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Herr Kelber,

der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers wie bspw. der Kinderbetreuungszuschuss künftig nicht mehr im gewohnten Maße möglich sein werden.

Link dazu:
http://www.betriebsrat.de/portal/themen/sz/bundesfinanzhof-schraenkt-steuerbeguenstigung-von-arbeitgeber-zuwendungen-ein.html .

Zitate aus obigem Artikel:
"Ein neues BFH-Urteil könnte sie nun weitgehend abschaffen (Az.: VI R 54/11). Die Münchner Richter stellten fest, dass nur noch solche Zahlungen steuerbegünstigt sein sollen, die freiwillig gezahlt werden. Bislang war die einzige Bedingung, dass sie zusätzlich zum regulären Lohn erfolgen."

[...]

"Auch Sebastian Arendt, Vorsitzender des Bundes verbraucherorientierter Steueranalytiker, befürchtet, dass „erhebliche Steuernachzahlungen“ auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommen. In jedem Fall aber bestehe nun „ keine praktikable Möglichkeit mehr , die Steuerbegünstigungen zu erlangen“."

[...]

"Das Urteil konterkariere den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, Berufspendler, Internetnutzer und Eltern von Kindergartenkindern steuerlich zu entlasten“, meint Sebastian Arendt. Die Summen mögen im Einzelfall überschaubar sein, doch in der Masse käme ein Wegfall der Zuwendungen oder ihre volle Besteuerung einer Gehaltskürzung auf breiter Front gleich."

[...]

" „Die Politik muss dringend gesetzliche Klarheit schaffen.“ Ein Gedanke, auf den auch schon die BFH-Richter gekommen waren: Versteckt in einer Randnotiz des Urteils schreiben sie: „Hier Änderungen vorzunehmen, ist Aufgabe des Gesetzgebers.“"

Herr Kelber, wie stehen Sie und die SPD zu der Entwicklung? Wie wollen Sie Klarheit sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer schaffen?

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Habel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Habel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Urteil zu steuerfreien Zuschüssen des Arbeitgebers.
Der Tatsache, dass ich relativ lange für die Beantwortung Ihrer Frage gebraucht habe, können Sie schon entnehmen, dass ich Ihnen dazu keine einfache Antwort geben kann. Hier geht es nicht um eine einfache steuerliche Regelung, die geändert oder abgeschafft werden muss, sondern um einen grundsätzlichen Eingriff in Steuer-, Tarif und Arbeitsrecht, von dem selbst die Fachleute in meiner Fraktion (noch) nicht wissen, ob und wie eine neue gesetzliche Regelung sinnvollerweise aussehen könnte.

Ich kann Ihnen deshalb im Moment dazu nur folgendes zusagen: ich werden Ihre Anfragen nach der Bundestagswahl dem/der neuen FinanzministerIn vorlegen und ihn oder sie fragen, wie dies insbesondere im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geregelt werden könnte. Eine schnelle Lösung kann ich Ihnen aber nicht versprechen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber