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Frage von Blauer C. •

Frage an Ulrich Kelber von Blauer C. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Kelber,

wie in den Medien berichtet will Ihr Parteichef Gabriel die gemeinschaftliche Haftung für die Schulden der Euro-Länder bei gemschaftlicher Haushaltkontrolle und dies über eine Volksabstimmung zur erforderlichen Grundgesetzänderung erreichen.

Warum sollen die Bundesbürger erst jetzt im Rahmen einer Volksabstimmung über die Euro-Risiken abstimmen dürfen und nicht schon bei der Einführung des Euro?

Was ist mit den bisherigen Kontrollmechanismen des Euro wie z.B. die Maastrichtkriterien und welches Mitgliedsland hat diese bisher eingehalten oder aber ignoriert?

Viele Grüße, C.Blauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum ESM und Volksabstimmungen.

Sigmar Gabriel hat Vorschläge zur gemeinschaftliche Haftung und zur gemeinschaftlichen Haushaltskontrolle gemacht, die zwingend eine so tiefgreifende Grundgesetzänderung notwendig machen würden, dass darüber zwingend eine Volksabstimmung stattfinden muss (§ 146).
Beides galt für die Einführung des Euro oder Vertrag von Maastricht und die EU-Konvergenzkriterien nicht. Diese Konvergenzkriterien wurden, soweit mir bekannt, im Jahr 2010 nur von Schweden und Estland eingehalten. Alle anderen EU-Länder haben mindestens ein Kriterium nicht erfüllt, die EU-Kommission hatte aber auf Grund der Finanzkrise schon angekündigt, dass sie bei der Prüfung großzügig verfahren werde, was Strafen angeht.

Wie Sie vielleicht wissen, setzt sich die SPD bereits seit langem für die Möglichkeit von Volksbegehren und -abstimmungen auch auf Bundesebene ein. Bisher sind wir damit aber am Widerstand der CDU/CSU gescheitert (sowohl unter Rot-Grün als auch in der großen Koalition), die aber für eine 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat gebraucht werden.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber