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Frage von Marta B. •

Frage an Ulrich Kelber von Marta B. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Morgen,

ich habe heute morgen mit Schrecken im "ZDF Morgenmagazin" zu hören bekommen, das ein Gesetz den Bundestag passiert hat welches den Verkauf der Meldedaten der Bürger an DATENHÄNDLER erlaubt!

Bei allem Verständnis für finanzielle Probleme, DAS geht entschieden zu weit und ich möchte gerne wissen wie Sie und Ihre Partei es vor Ihrem Gewissen vertreten können. Des weiteren möchte ich gerne wissen wie Sie bzw. Ihre Partei im Bundesrat darüber abzustimmen gedenken.

Ich hoffe nicht, das sich dieses Gesetz durchsetzt und bitte Sie dagegen zu stimmen, da es mehr als nur ein bischen in das Persönlichkeitsrecht eingreift und vermutlich nicht mit der Verfassung konform ist. Auch wenn sehr sehr viele Bürger freiwillig via Facebook, Twitter und co. nur mit ihren Daten so um sich werfen, so ist es ihre eigene Entscheidung.

Noch einen Schönen Tag

M.Bagnoli

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bagnoli,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Meldegesetz.
Ich habe den Bericht heute im Morgenmagazin auch gesehen und musste auch erst einmal nachschauen, um was es da genau geht und wie das im Bundestag und Bundesrat beraten worden ist.
Das Meldegesetz, dass da in der letzten Woche geändert worden ist, enthält auch einige sinnvolle Änderungen und Ergänzungen, die Änderungen bei der Verwendung der Meldedaten gehören leider nicht dazu, deshalb hat die SPD diesem Gesetzentwurf auch nicht zugestimmt. Der "Verkauf" der Meldedaten dient auch nicht dazu, die klammen Kassen der Länder und Kommunen aufzubessern, sondern der Preis deckt lediglich die anfallenden Kosten.
Die datenschutzrechtliche Änderung, die wirklich ärgerlich an dieser Gesetzesänderung ist, ist der Wechsel von der Einwilligungslösung, wie wir sie bisher hatten, zur jetzt vorgesehenen Widerspruchslösung. Bisher mussten die Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten an Dritte zustimmen, jetzt müssen wir einer solchen Weitergabe ausdrücklich widersprechen. Damit wird der Datenschutz nach unserer Auffassung deutlich verschlechtert und den Meldeämtern droht ein Schwung zusätzlicher Arbeit, weil sie jetzt jeden einzelnen Widerspruch bearbeiten und eintragen müssen.
Wie sich der Bundesrat letztlich entscheiden wird, vermag ich im Moment nicht zu sagen, ich könnte mir aber vorstellen, dass das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen wird, um diese Widerspruchsregelung wieder zurückzuführen auf die ursprüngliche Einwilligungslösung.
Ansonsten kann ich nur dazu raten, beim Bürgeramt der Stadt Bonn Widerspruch gegen die Datenweitergabe einzureichen und so für die eigenen Daten den alten Status zu erhalten.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber