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Frage von Marlene B. •

Frage an Ulrich Kelber von Marlene B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kelber,

die SPD plant einen Gesetzesentwurf zur Aussetzung der Rente mit 67. Wann soll dieses Gesetz kommen? Gehört dieser Gesetzesentwurf zum Wahlprogramm für die Bundestagaswahl 2013?

Für eine Beantwortung meiner Frage zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Borchardt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Borchardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur möglichen Aussetzung der Rente mit 67.
Die SPD hat bereits 2007 in der Großen Koalition darauf bestanden, dass der Beginn der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsaltes mit der Überprüfung der Beschäftigungssituation Älterer verknüpft ist. Erst wenn mindestens 50 Prozent der 60 bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, darf die Anhebung des Renteneintrittsalters erfolgen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung redet sich die Zahlen schön und drückt sich vor der Tatsache, dass allein die Anhebung der Regelaltersgrenze nicht sicherstellt, dass die Beschäftigten das Renteneintrittsalter auch erreichen.
Die SPD bekräftigt weiterhin, dass die schrittweise Einführung der Erhöhung der Rentenregelaltersgrenze ab 2012 nicht vorgenommen werden sollte, solange die Zahl der Beschäftigten über 60 nicht bei über 50 Prozent liegt. Um dies zu erreichen sollten die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik weiter im bisherigen Umfang genutzt werden. Doch mit den Kürzungen in diesem Bereich sowie in der Weiterbildung entziehe sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung, eine längere Beschäftigung für ältere Menschen zu ermöglichen.

Langfristig bleibt die Anhebung des Renteneintrittsalters sozial- und wirtschaftspolitisch notwendig. Bei einem Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, bei einem späteren Eintritt von jungen Menschen ins Arbeitsleben und weil künftig immer mehr Ältere immer weniger Jüngeren gegenüberstehen, kann die gesetzliche Rentenversicherung so als Grundlage der Altersvorsorge gestärkt werden. Dennoch muss die Regierung, bevor das Renteneintrittsalter tatsächlich angehoben wird, die entscheidende Frage beantworten können: Ist die überwiegende Zahl der Menschen bis zum Renteneintrittsalter sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und welche Qualität hat diese Beschäftigung?

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus den genannten Gründen bereits 2010 einen umfassenden Antrag zur Verschiebung des Einstiegs in die Rente ab 67 in den Bundestag eingebracht (s. Drucksache 17/3995, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/039/1703995.pdf ) und dies in einem Entschließungsantrag Ende 2011 noch einmal bekräftigt (s. Drucksache 17/8150, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708150.pdf ). Beide sind durch die schwarz-gelbe Mehrheit abgelehnt worden, so dass ein Gesetzentwurf erst wieder Sinn macht, wenn sich die Mehrheiten im Bundestag geändert haben. Dies wird sicher auch Bestandteil unseres Bundeswahlprogrammes sein.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber