Frage an Ulrich Kelber von Bern B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Kelber,
in dem veröffentlichten Programm der Konferenz über „Rechtsrahmen für Speicher“, am 27.04 in Bonn, sind Sie als ein Leiter für die Podiumsdiskussion benannt worden.
Es ist unbedingt notwendig, dass die politisch Verantwortlichen die Rahmenbedingungen für neue Energiespeicher festlegen, denn die Integration der volatilen Erzeuger kann nur gelingen, wenn auch ein kostengünstiges massetaugliche Speicherverfahren zur Verfügung steht.
Viele Verfahren werden diskutiert, u.a. auch die Methanerzeugung.
Aber warum Methan erzeugen? Besser ist, das Methan bleibt im Gasspeicher.
Ich habe vorgeschlagen, überschüssige Elektroenergie bivalenten Verbrauchern, die gleichwertig mit Gas und Strom versorgt werden können, zur Verfügung zu stellen.
Beim Stromüberangebot fällt der Strompreis unter den Gaspreis, so dass diese Verbraucher immer die kostengünstigste Energie nutzten. Die nicht benötigte Gasenergie verbleibt im Speicher. Der „Speicherwirkungsgrad“ wäre optimal und nur bei der anschließenden Verstromung muss der Wirkungsgrad der Turbine, (GuD Anlage 60%) berücksichtigt werden. Würde man auch kleine KWK Anlagen einbeziehen, würde sich der Systemwirkungsgrad noch verbessern. Dieses Verfahren wäre massetauglich, zyklenfest und sehr preiswert. Es kann sogar benutzt werden, überschüssigen Strom im Norden via Gasnetz im Süden zu verstromen.
Dieses Verfahren erfordert die Kooperation von volatilen Energieerzeuger, Netzbetreiber, industrielle bivalente Verbraucher und Gasnetzbetreiber. Dafür müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und auch die richtigen Anreize gesetzt werden, denn automatisch wird sich keine gegenseitige Durchdringung und Abhängigkeit der Energienetze einstellen.
Meine Frage: Würden Sie sich mit dafür einsetzen, diese erforderlichen Rahmenbedingungen zu erarbeiten?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Brauer
Sehr geehrter Herr Brauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Energiespeichern.
Für Ihren Vorschlag zur Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energiequellen danke ich Ihnen. Es ist ein interessanter Gedanke, dass die Verstromung von Gas durch Überschussstrom aus erneuerbaren Energien "verschoben" wird. Nun haben wir diesen Mechanismus bereits durch den Einspeisungsvorrang für erneuerbare Energien, so dass ggf. konventionelle Anlagen abzuregeln sind.
Mit Ihrem Vorschlag würde nun solchen Anlagen der Überschussstrom kostengünstig angedient, um die Eigenerzeugung zu ersetzen. Damit entstünden gegenüber der heutigen Situation Zusatzkosten, wenn der Abgabepreis an die konventionellen Erzeuger unter den Strompreis an der Börse fiele. Das wäre faktisch eine Subvention der konventionellen Erzeugung aus Mitteln der EEG-Umlage.
Bleibt es dagegen beim Börsenpreis, ändert sich meines Erachtens nach nichts gegenüber dem Status quo: Konventionelle Erzeuger würden abgeregelt und müssten den Strom zum Börsenpreis erwerben, den sie zur Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen bzw. zum Ausgleich Ihres Bilanzkreiskontos benötigen. Hier haben wir faktisch den Mechanismus, den Sie beschreiben: Konventionelle Erzeuger beziehen extern, in der Regel erneuerbar erzeugten Strom.
Soweit ich das übersehen kann, gilt das jeweils auch für bivalente Energiekonsumenten. Solche Akteure hätten aber bereits unter dem heutigen Rahmenbedingungen zwei Vorteile: Sie können bei Stromüberschuss im Sinne des Lastenabwurfs tätig werden, indem sie zusätzlich Strom beziehen und die Eigenerzeugung einstellen. Damit treten diese Akteure im Regime der Netzstabilität als Nachfrager auf, die Strom zu günstigeren als den Marktkonditionen bekommen. Damit wäre Ihr Anliegen also bereits heute erreicht - allerdings im Regime der Netzregulierung und nicht im Rahmen des EEG. Die Wirkung ist der Sache nach jedoch vergleichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kelber