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Frage von Alexander S. •

Frage an Ulrich Kelber von Alexander S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kelber,

ich habe erfahren, dass für den morgigen Freitag folgender Tagesordnungspunkt steht:

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93)
- Drs 17/...

Dies ist unter anderem hier zu finden:

http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/173.html

Aufmerksam wurde ich darüber in einem Bericht auf einem Blog:

http://www.radio-utopie.de/2012/03/29/antrag-auf-verfassungsanderung-im-bundestag/

Interessanterweise wurde der TOP innerhalb der letzten Stunde von der Tagesordnung genommen.

Inzwischen kommen weitere Informationen zu dem Thema:

http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/03/40921/

Dort wird unter dem Titel "Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können" suggeriert, dass die Einreichung von Klagen eingeschränkt werden sollen.

Können Sie folgende Fragen beantworten:

1) Wer hat diese Drucksache erstellt, wer sind die Antragsteller und ist diese Drucksache einsehbar?

2) Welche Änderungen sollen eingebracht und diskutiert werden?

Ich denke, eine transparente Vorgehensweise in diesem Punkt ist sehr hilfreich, eventuell aufkommende Verschwörungstheorien direkt im Keim zu ersticken.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Änderung des Art. 93 im Grundgesetz. Es ist schon erstaunlich, was da von manch einem bereits in der Presse fabuliert wird, ohne die Inhalte überhaupt zu kennen, seriös ist jedenfalls anders.
Die beiden von der heutigen Tagesordnung genommenen Gesetzentwürfe zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen und zur Änderung des Art. 93 im Grundgesetz sollen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen gemeinsam in den Bundestag eingebracht werden. Weil es innerhalb der Union aber noch Abstimmungsbedarf gibt, wurden die Gesetzentwürfe am Dienstag noch nicht von den Fraktionen beschlossen und deshalb auch wieder von der Tagesordnung des Bundestages genommen. Wir gehen aber davon aus, dass sie Ende April/Anfang Mai wieder aufgesetzt werden.

Inhaltlich soll folgendes geregelt werden:
Mit der Änderung im Art. 93 Grundgesetz sollen Parteien/Vereinigungen, denen die Zulassung zur Bundestagswahl durch den Bundeswahlausschuss verweigert wurde, ein Klagerecht vor dem Bundesverfassungsgericht erhalten. Dieses entscheidet dann abschließend über die Zulassung.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Rechtschutzes bei Wahlsachen soll zum einen die Zusammensetzung der Wahlausschüsse auf Landes- und Bundesebene geändert werden, d.h. es sollen jeweils zwei Richter in die Wahlausschüsse berufen werden, um diese zu "objektivieren". Bisher entscheiden ja immer Parteivertreter über möglich Konkurrenten.
Außerdem soll die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen um eine Woche verlängert werden, um den Rechtsschutz - also die Überprüfung einer Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht - auch zeitlich zu ermöglichen.
Und mögliche Wahlrechtsfehler sollen danach generell vom Bundeswahlausschuss und vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Diese Pflicht besteht bisher nicht.

Kurz: es handelt sich um Gesetzentwürfe, die unser Wahlrecht weiter verbessern und die für die üblichen Verschwörungstheorien gänzlich ungeeignet sind. Die bisherigen Entwürfe kann ich Ihnen gerne zuschicken, wenden Sie bitte einfach an mein Berliner Büro.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber