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Frage von Sonja D. •

Frage an Ulrich Kelber von Sonja D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kelber,

ich habe folgendes Problem: Ich beziehe ALG I und über eine Nebenbeschäftigung aus. I. d. R. geht mein Einkommen aus dieser Beschäftigung nicht über 165,00 €/Monat hinaus. Nun ist es in zwei Monaten vorgekommen, dass ich wesentlich mehr verdient habe und jetzt über 100,00 € an die Arbeitsagentur zurückzahlen muss. So sehe ich natürlich nicht ein, dass ich für nichts arbeiten soll und werde jetzt darauf achten, dass ich nicht mehr über die Grenze komme. Mehr als die Hälfte des Geldes, das ich verdient habe, werden mir wieder weggenommen. Meine Frage hierhzu ist: Warum ist es nicht möglich, dass man die Begrenzung des Zuverdienens staffelt? Gerecht wäre doch, wenn jemand, der verhältnismäßig viel Arbeitslosengeld erhält, weniger oder gar nicht dazuverdienen darf und jemand der wenig Arbeitslosengeld erhält, eben mehr dazuverdienen kann. Hat sich darüber eigentlich schon jemand Gedanken gemacht? Bestimmt nicht, den Arbeitslose haben ja bekannterweise keine Lobby.

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sonja Dörfling

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Dörfling,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Arbeitslosengeld 1 ist (anders als das ALG II) eine Versicherungsleistung, dessen Höhe sich danach bemisst, wie hoch Ihr letzter Verdienst war. Das Arbeitslosengeld I soll dabei dazu dienen, den zuvor erworbenen Lebensstandard möglichst beizubehalten, bis man eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, soll heißen, dass man eben nicht alle Zeitungsabos, Vereinsbeiträge, Zusatzversicherungen etc. sofort kündigen muss, nur weil man vielleicht für drei oder vier Monate arbeitslos ist. Das Arbeitslosengeld I soll also der Überbrückung bei vorübergehender Arbeitslosigkeit dienen und ist in seiner Höhe genauso gerecht oder ungerecht wie die Löhne und Gehälter allgemein.
Die Hinzuverdienstgrenzen sind beim ALG I davon abhängig, ob der Nebenverdienst - egal ob aus selbständiger oder aus angestellter Tätigkeit - bereits vor der Arbeitslosigkeit für mindestens 12 Monate gegeben war oder ob er "erst" bei Arbeitslosigkeit hinzugekommen ist. Es gibt also schon heute unterschiedliche Obergrenzen, weitere Aufsplitterungen halte ich nicht für zielführend, weil das Ziel von Arbeitslosengeld I nicht "Gerechtigkeit" ist, sondern Finanzierung des Übergangs von einem den Lebensunterhalt und mehr sichernden Job zum nächsten.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber