Frage an Ulrich Kelber von Helmut F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Kelber,
In meiner Funktion als Vorsitzender des Fahrgastbeirates der „Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft“ (RSVG) bitte ich Sie für die Tätigkeit solcher Institutionen, die Legalität und Legitimität i. R. eines „Verbraucher-Mitbestimmungs-Gesetzes“ herzustellen.
Bei verschiedenen Mobilitäts-Dienstleistern für den „Gemeinschaftlichen Personenverkehr“ (GPV) sind inzwischen solche Einrichtungen landesweit entstanden (z. B. bei den Karlsruher Verkehrsbetrieben).
Die
1. Akzeptanz ihrer ehrenamtlichen, engagierten Tätigkeit und
2. ihre Wirksamkeit für die Kunden zur Verbesserung des Angebotes
hängt derzeit aber letztlich vom Wohlwollen der operativen Gesellschaft (RSVG) und des Aufgabenträgers „öffentlicher Nahverkehr“ (ÖPNV) ab – also den Städten bzw. Landkreisen (hier Rhein-Sieg-Kreis).
Ein solches Gesetz sollte bestimmte Rechte der Information, der Mitwirkung und ggf. Mitbestimmung analog zu den Rechten der Arbeitnehmer in den Mitbestimmungs-gesetzen enthalten. So daß es z. B. möglich wird - auf die Linienführung sowie die Fahrplangestaltung, oder die Standards der Haltestellen. Wetterschutz, Sicherheit etc. - legitimiert und legal fundiert im Sinne der Fahrgäste Einfluß zu nehmen.
Außerdem wäre darüber nachzudenken, ob die Zuordnung einer solchen Institution nicht effektiver und effizienter bei den Aufgabenträgern anstatt bei den operativen Einheiten stattfinden sollte.
Nähere Erläuterungen – auf Anfrage.
Sehr geehrter Herr Federmann,
vielen Dank für Ihre Frage zu Fahrgastbeiräten. Da sind Sie aber schnell von Bonn nach Königswinter umgezogen ;-)
Über die Standards und Rechte von Fahrgastbeiräten entscheidet nicht die lokale oder regionale Verkehrsgesellschaft, sondern die Kommune bzw. der Landkreis und dort der von allen Bürgerinnen und Bürgern gewählte Rat. Diesen können und wollen wir nicht zwingen, seine Rechte an ein anderes, nicht direkt gewähltes Gremium abzutreten. Die Räte stehen hier auch in der Finanzverantwortung und müssen deshalb ihre Rechte wahrnehmen können.
Zum Rest habe ich auf Ihre "Bonner" Anfrage bereits geantwortet.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber