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Ulrich Kelber
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Frage von Helmut F. •

Frage an Ulrich Kelber von Helmut F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Kelber,

Meine stark verkürzten Gedankenskizze beschreibt eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel "Gesetz zur Qualifizierten Verbraucher-/Kundenmitbestimmung in Anlehnung an die Arbeitnehmer MITBESTIMMUNG . Könnten Sie einem solchen Gesetzt zustimmen?
" Das System der sozialen Marktwirtschaft ist unterdeterminiert“
Viele Skandale zeigen, (Produkteinführung E 10) das Gleichgewicht zwischen Produzenten, Händlern, Dienstleistern und Kunden existiertt nicht. Die soziale Marktwirtschaft und der Rechtsstat benötigen als notwendige Ergänzung zur erfolgreicheren Lösung der Widersprüche der Interessen zwischen Produzenten und Verbrauchern ein „Verbraucher-Mitbestimmungsgesetzes“.Ein solches Gesetz hilft, die immer wiederkehrenden Verstöße in der Produzentensphäre einzudämmen,Bürokratie- und Kontrollaufwand zu mindern, weil es sich als ein sich selbst und regulierendes Element in den wirtschaftlichen Ablauf einfügt.Unzählige, kostspielige Werbe- und Marketing-Aktivitäten werden überflüssig! Neben die Arbeitnehmer-Mitbestimmung tritt ein bisher fehlendes Element, das die derzeitige Unterdeterminierung der Marktwirtschaft in Bezug auf die Herstellung von Marktgleichgewichten beseitigt Begründung: In dem derzeitigen Arrangement der sozialen Marktwirtschaft haben Produzenten, Dienstleister und Händler Hoheit über die Variablen - Kosten, Preise,time to market, Qualität,Sicherheit. Die bestehenden Regelungen die Selbstkontrolle ,die Versuche durch wissenschaftliche Gutachten die Gesundheit der Konsumenten sicherzustellen haben versagt. Aufgrund der möglichen Korrumpierbarkeit der damit befaßten Personen. Pharmabranche in solchen Situationen kommt es außerdem zu Widersprüchlichkeiten zwischen verschieden staatlichen Ebenen Dioxin-Skandal). Dadurch werden die nachteiligen Folgen zu Lasten der Verbraucher noch verstärkt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Federmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verbraucher-/Kundenmitbestimmung.
Es mag sicher an der stark verkürzten Darstellung liegen, aber Ihr Vorschlag klingt mir zu kompliziert.
Die SPD macht sich dafür stark, dass die bestehenden Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband finanziell besser ausgestattet werden und mit diesen Mitteln in bestimmten Bereichen (z.B. Finanzen, Telekommunikation) eine Marktwächterfunktion übernehmen sollen. Diese Marktwächter sollen Verbraucherbeschwerden systematisch auswerten, unseriöse Vertriebspraktiken aufdecken, auf Regulierungslücken hinweisen und unlautere Geschäftspraktiken durch Abmahnungen und auf dem Klageweg unterbinden können. Nach dem Motto "schnüffeln", "bellen" und "beißen" sollen die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband in die Lage versetzt werden, die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu vertreten und Verbraucherrechte durchzusetzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat außerdem vor zwei Wochen einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem es um faire Lebensmittelpreise und transparente Produktionsbedingungen geht (s. Drucksache 17/4874). Hier fordern wir u.a.:
"Eine unabhängige Ombudsstelle einzurichten, mit einem Beirat, in dem Handel, Industrie, Wissenschaft, Gewerkschaften, Verbraucherverbände, Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen paritätisch vertreten sind;
Diese Ombudsstelle soll
– (Sammel)Beschwerden zu unfairen Einkaufspraktiken wie die Zahlung von Treueboni oder willkürlichen Auslistungen auch anonym von Arbeitnehmern, Lieferanten und Nichtregierungsorganisationen entgegennehmen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Beschwerdeführer keine Nachteile erleiden. Solche Beschwerden sollten auch die Lieferkette bis in die Produktionsländer betreffen dürfen;
– Streitschlichtungsbefugnisse haben und als Mediator fungieren können, der für die Streitparteien verbindliche Schiedssprüche fällen darf. Dazu gehört auch die Verhängung von Strafzahlungen. Während der Verhandlung der Fälle sollte eine Auslistung unzulässig sein;
– Ermittlungen/Untersuchungen zu unfairen Einkaufspraktiken (insbesondere Auslistungsverfahren) und deren negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Umwelt entlang der Lieferkette einleiten können und gegen- über den Unternehmen Anspruch auf Auskunft haben. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollten öffentlich einsehbar sein;
– eine Liste unzulässiger und unfairer Einkaufspraktiken wie die rückwirkende Änderung von Verträgen, Zahlung von sogenannten Hochzeitsboni erstellen, die in das Kartellrecht integriert werden sollte;
– willkürliche Auslistung von Lieferanten und unangemessen niedrige Einkaufspreise sollten als unzulässige Einkaufspraktiken eingestuft werden können."

Ich denke, mit diesen beiden Instrumenten könnten wir eine deutliche Verbesserung der Verbraucherrechte erreichen ohne neue bürokratische Monster zu schaffen.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Kelber