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Frage von Rolf O. •

Frage an Ulrich Kelber von Rolf O. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kelber,

im Rahmen der Verhandlungen über die Harz IV Erhöhung, war meines Wissens nach auch die Lohnanpassung der Zeitarbeiter, an die Löhne der festangestellten Arbeiter in den Firmen, ein Verhandlungspunkt zwischen Regierung und Opposition. Über dieses Thema ist nun nirgendwo mehr etwas zu erfahren. Können Sie mir darüber Auskunft geben, was bei den Verhandlungen beschlossen wurde.

Mit freundlichen Grüssen
Rolf Oltmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Oltmann,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Forderung "Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit".
Die SPD hat sich in den Verhandlungen zum Hartz IV-Paket tatsächlich dafür eingesetzt, dass Leiharbeitnehmer während ihres Einsatzes mit den Kollegen, die fest angestellt sind, gleich behandelt werden. Dass von diesem Gleichbehandlungsgrundsatz nach unten abgewichen werden kann, ist für uns nicht nur eine soziale Ungerechtigkeit sondern richtet auch volkswirtschaftliche Schäden an. Die Ungleichbehandlung führt dazu, dass immer mehr Stammbeschäftige dauerhaft durch Leiharbeitnehmer ersetzt und somit Normalarbeitsverhältnisse vernichtet werden.

Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP sind bei der Gleichbehandlung zwischen Stamm- und Leihbelegschaften von ihrer Blockadehaltung nicht abgerückt. Die FDP hat bis zuletzt darauf beharrt, gleichen Lohn erst nach 9 Monaten des Einsatzes einzuführen und hat damit die Interessen einer Unternehmerklientel bedient. Gleicher Lohn nach 9 Monaten würde aber fast allen Leiharbeitern überhaupt nicht helfen, weil sie meist viel kürzer eingesetzt werden. Darüber hinaus wäre zu befürchten, dass die Arbeitgeber eine solche Regelung schlicht umgehen würden, indem sie die Leiharbeiter nach 9 Monaten auswechseln. Eine Gleichbehandlung, die in der betrieblichen Realität keinem Arbeitnehmer zugute kommt, verhöhnt die Betroffenen. Wir konnten also in dieser Frage vorerst nichts erreichen.

Wir setzen uns weiterhin gemeinsam mit den Gewerkschaften für die vollständige Gleichbehandlung zwischen Stamm- und Leihbelegschaften ein. Dies ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit und der wirtschaftlichen Vernunft.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber