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Frage von Claus B. •

Frage an Ulrich Kelber von Claus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kelber,

wie aus verschiedenen Pressemitteilungen zu lesen ist, werden die Verhandlungen zu dem Handelsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) seit 2007 im Geheimen geführt.

Dabei heisst es, dass "weder as EU-Parlament noch die nationalen Parlamente in den einzelnen Mitgliedsstaaten – anders als Lobbyisten aus der Medien- und Pharmaindustrie – bisher vollumfänglich Einblick in die ACTA-Verhandlungen bekommen" ( http://www.golem.de/1003/73680-2.html ).

Wie stehen Sie als gewählter Bürgervertreter zu dieser Verhandlung? Wird durch diese Art der Verhandlungen seitens der EU-Kommission nicht in die demokratischen Rechte der Bürger eingegriffen?

Muss in Zukunft befürchtet werden, dass die EU-Kommission weiterhin einseitige, jenseits der demokratischen Legitimation liegende Verhandlungen führt und Beschlüsse fasst, wenn weder das EU-Parlament noch die nationalen Parlamente einbezogen werden?

Mit freundlichen Grüßen,

Claus Blauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den laufenden ACTA-Verhandlungen.
Ganz so geheim, wie Sie schreiben und das auf der angesprochenen Internetseite suggeriert wird, laufen die Verhandlungen zu dem ACTA-Abkommen nicht - die EU-Kommission lädt für den 22. März 2010 zu einer weiteren Unterrichtung über den Verhandlungsstand ein.
Dass solche Verhandlungen nicht auf "offener Bühne" stattfinden ist zunächst einmal ganz normal, ich kenne jedenfalls keine internationalen Verhandlungen, die vor laufender Kamera geschehen - es sei denn, das zu beschließende Papier ist bereits (hinter verschlossenen Türen) ausverhandelt worden. Bedenklich erscheint mir allerdings die Tatsache, dass einige Staaten zwar auf vertraulichen Verhandlungen bestehen, andererseits aber den interessierten Firmen und Verbänden ihres Landes die kompletten Verhandlungsunterlagen zukommen lassen.
Die Bundesregierung hat der EU-Kommission hat Verhandlungsmandat erteilt, in dem z.B. deutlich gemacht wird, dass die Bundesrepublik gegen das Sperren von Internetzugängen nach mehrmaligen Verletzten von Urheberrechten ist, wie dies z.B. in Frankreich beschlossen wurde.
Die EU-Kommission unterrichtet regelmäßig über die Zwischenstände der Verhandlungen, aber offensichtlich nicht vollständig, ansonsten hätten sich die Europaparlamentarier in der letzten Woche nicht genötigt gesehen, genau dies von der Kommission zu verlangen.
Wichtig aber ist, dass über ein endgültiges Verhandlungsergebnis dann sowohl das EU-Parlament als auch der Bundestag entscheiden werden. Sollten das Verhandlungsergebnis letztlich tatsächlich nicht dem entsprechen, was die Mehrheit des Bundestages und des EU-Parlaments wollen, dann muss das Abkommen eben abgelehnt werden und dann müsste nachverhandelt werden oder es wird kein Abkommen geben. In den Bundestagsdrucksachen 17/440 (Fragen Brigitte Zypries) und 17/186 finden Sie noch einmal Hinweise auf den aktuellen Verhandlungsstand sowie Links zu den entsprechenden Internetseiten der EU-Kommission.
Kurz: die EU-Kommission kann die Verhandlungen zwar zu einem Abschluss führen und soll das ja auch, wenn das Ergebnis nicht dem Willen von Bundestag und EU-Parlament entspricht, wird das Abkommen aber nicht ratifiziert und damit nicht rechtskräftig. Insofern wird sie schwerlich Ergebnisse aushandeln, für die sie keine Mehrheiten hat - dem Lissabon-Vertrag sei Dank.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber