Frage an Ulrich Kelber von Christian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Kelber,
warum enstprechen so viele Abgeordnete § 17 Korruptionsbg (NRW) nicht, indem sie keine Angaben machen. Was spricht gegen diese Regelung, die eigentlich der Öffentlichkeit die mögliche Befangenheit der Entscheidungsträger aufzuzeigen vermag?
Beste Grüße aus Erftstadt-Liblar
C. Strangl
Sehr geehrter Herr Strangl,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Veröffentlichung von (Neben)Tätigkeiten von Abgeordneten.
Wie Sie vielleicht wissen, veröffentliche ich meine Einkünfte, Aufsichtsratsposten, Vereinsvorsitze etc. bereits seit ich politische Ämter innehabe, also seit 1989. Inzwischen sind die Abgeordneten sowohl in NRW als auch im Bundestag durch gesetzliche Regelungen (Korruptionsgesetz bzw. Abgeordnetengesetz) gehalten, diese Angaben gegenüber dem jeweiligen Präsidenten zu erklären und mindestens einmal jährlich (NRW) zu veröffentlichen; im Bundestag sind diese Angaben Teil der Abgeordnetenbiographien auf der Bundestagshomepage.
Spätestens nach dem kürzlich gegen Otto Schily ergangenen Urteil ist nunmehr auch richterlich festgestellt, dass sich die Abgeordneten dem nicht entziehen können und dürfen.
Da ich diese Änderungen des Abgeordnetengesetzes im Bundestag mit angestoßen und vorangetrieben habe, bin ich die denkbar schlechteste Auskunftsperson dafür, was dagegen spricht - aus meiner Sicht nämlich gar nichts. Wer öffentliche Ämter innehat, muss sich der öffentlichen Kontrolle unterziehen und deshalb solche Angaben veröffentlichen, das ist meine feste Überzeugung.
Mit freundlichem Gruß nach Erftstadt
Ulrich Kelber