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Ulrich Kelber
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Frage von Jonathan P. C. •

Frage an Ulrich Kelber von Jonathan P. C. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Kelber!

Sie vertreten im hier abrufbaren Kandidatencheck die Auffassung, dass die Filterung von Internet-Sperren abzulehnen ist. Den Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnen Sie ebenfalls ab, gleiches gilt für die Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Videoüberwachung.

Gleichzeitig ist hier dankenswerterweise nachzulesen, dass Sie sowohl den Internetsperren als auch dem BKA-Gesetz zugestimmt haben - lediglich Ihr "Nein" zu Vorratsdatenspeicherung ist mit Ihren Antworten im Kandidatencheck konsistent. Sehen Sie sich in erster Linie als Abgeordneter Ihrer Partei und Koalition und erst in zweiter Linie als dem Wohl des deutschen Volkes verpflichteter Abgeordneter oder haben sich Ihre Überzeugungen zwischen Abstimmung und Beantwortung des Fragebogens gewandelt?

Wenn Sie zu ersterer Einschätzung tendieren: Wieso sollte ich Sie als Abgeordneten meines Wahlkreises wählen, wenn Sie im Zweifel die Position Ihrer Partei bzw. Koalition derjenigen gegenüber bevorzugen, aufgrund der ich Sie gewählt hätte?

Andernfalls: Stehen Sie für die kommende Legistlaturperiode zu Ihren Aussagen oder halten Sie es für möglich, dass sich diese bis zur nächsten relevanten Abstimmung wieder relativieren?

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Jonathan P. Chapman

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Chapman,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu meinem Abstimmungsverhalten.
Wie ich hier bei Abgeordnetenwatch und auf meiner Internetseite schon mehrmals dargestellt habe (s. z.B. Antwort an Herrn Welzel vom 15. September 2009), ist es in meiner Fraktion üblich und Teil des Selbstverständnisses, dass man nach der fraktionsinternen Diskussionen und Abstimmungen den Mehrheitsbeschluss mitträgt, auch wenn man selbst anderer Meinung ist (Ausnahme: Gewissensentscheidungen s. dazu Antwort vom 22. Juni 2009 an Herrn Kangro). Nur so ist belastbare und berechenbare Politik zu machen. Dieses Verfahren gilt übrigens in allen Gruppen, in denen man etwas gemeinsam erreichen möchte - in Familien, in Mannschaften, in Vereinen und sogar bei meinen Kolleginnen und Kollegen z.B. von den Grünen. Nur mit dieser Fraktionsdisziplin ist es uns unter Rot-Grün gelungen, die vielen Umwelt- und Klimaschutzgesetze durchzusetzen, die auch in unseren Fraktionen manchen Kritiker hatten.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung habe ich abgelehnt, weil ich es für verfassungswidrig halte und es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren konnte, dass damit das Verhältnis von Staat und Bürger verändert wurde. Das BKA-Gesetz, dem ich nur mit schweren Bedenken wegen o.g. Gründe zugestimmt habe, und das Zugangserschwerungsgesetz, das ich für wirkungslos halte, sind nach meiner Überzeugung beide nicht verfassungswidrig und deshalb konnte ich ihnen, dem Mehrheitsbeschluss meiner Fraktion folgend, zustimmen. All das können Sie übrigens jederzeit auf meiner Internetseite nachlesen, wo ich auch mein Abstimmungsverhalten bei wichtigen Abstimmungen darlege und erläutere.
Für den Einsatz der Bundeswehr auch im Inneren bedürfte es einer Grundgesetzänderung der ich ganz sicher nicht zustimmen würde, dies ist - wie jeder Einsatz der Bundeswehr - eine Gewissensentscheidung. Einen massiven Ausbau der Videoüberwachung lehne ich genau wie meine Partei ab, ob das eine Gewissensentscheidung wäre, hinge davon ab, was sonst noch geregelt werden würde, also z.B. Ausdehnung, Auswertung, automatische Gesichtserfassung u.ä.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit und mit den Hinweisen auf die schon gegebenen Antworten deutlich machen konnte, warum auch Abgeordnete nicht nur Kompromisse machen müssen, sondern diesen auch u.U. zustimmen müssen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber