Frage an Ulrich Kelber von Christian K. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Ulrich Kelber,
ich bin seit meinem Magisterabschluss vor anderthalb Jahren Lehrbeauftragter und Promotionsstudent in der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität. Da die Stellenlage dort sehr schlecht aussieht, habe ich mich auch für den Seiteneinstieg in das Lehramt interessiert. Ich bin seit einem dreiviertel Jahr zudem Vertretungslehrer in Deutsch und Informatik an einer Hauptschule und habe vor einem halben Jahr meine Anerkennung zum 1. Staatsexamen beantragt. Als ich Monate später und 2 offene Stellenangebote an Schulen zum OVPB (die Schulen brauchen demnach Lehrer) ausgeschlagend weiter nur eine Teilanerkennung (die Didaktik und Erziehungswissenschaften wurden, trotz meines Didaktik-Grundstudiums und dem Besuch von Veranstaltungen der Erziehungswissenschaften nicht anerkannt) von der Anerkennungsstelle in Münster erhalten habe, war ich schon sehr erfreut, da ich davon ausging, dass ich, wie doch vielzählige Seiteneinstieger (z.B. aus dem Maschinenbau, die nie Didaktik studieren mussten) vor mir, dieses im Vorbereitungsdienst nachholen könnte . Dem war nicht so. Ich soll die Didaktik und die Erziehungswissenschaft vor dem Vorbereitungsdienst in einem ergänzenden Lehramtsstudiengang nachholen (eine Änderung der Anerkennungsrichtlinien im Februar regelte die generelle Nicht-Anerkennung von Didaktik und Erziegungswissenschaften und die Unmöglichkeit diese während des Vorbereitungsdienstes nachzuholen). Ich habe recherchiert und herausgefunden, dass es einen solchen ergänzenden Lehramtstudiengang aufgrund der neuen Studiengänge gar nicht mehr gibt. Ich könnte schon versuchen, mir meinen Abschluss als Bachelorstudiengang anerkennen zu lassen und dann noch 2 Jahre einen Master of Education zu studieren. Aber ist das die unkomplizierte Lösungen dem derzeitigen Lehrermangel entgegenzuwirken, indem man Anerkennungsrichtlinen verkompliziert und willlige Menschen für zwei Jahre wieder an die Uni schickt?
Mit freundlichen Grüßen
C K
Sehr geehrter Herr Kreuz,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Anerkennung von Studienleistungen. Ich gebe zu, dass ich damit völlig überfragt bin, da dies von der Landesregierung bzw. den Universitäten geregelt wird, deshalb mache ich Ihnen den folgenden Vorschlag: ich werde mich mit Ihrem Fall an das zuständige NRW-Ministerium wenden und um Aufklärung bzw. Hinweise bitten, wie unbürokratisch geholfen werden kann und melde mich dann wieder bei Ihnen, wenn ich eine Antwort habe. Bitte schicken Sie mir doch eine kurze Mail an meine Adresse ulrich.kelber@bundestag.de , damit ich Ihnen die Antwort des Landesministeriums dann zuschicken kann.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr Kreuz,
mailen Sie uns doch bitte ihre Postadresse, damit wir Ihnen Informationen schicken können.
Freundliche Grüße
Büro Ulrich Kelber