Frage an Ulrich Kelber von Andreas S. bezüglich Energie
Verehrter Herr Kelber,
ich hoffe Sie können meine Verwirrung hinsichtlich der Differenzen der Einspeisevergütung zwischen Solar und Biogas erzeugtem Strom zerstreuen. Auf der einen Seite blockieren Sie maßgeblich den Bestandsschutz mit erhöhter Einspeisevergütung für Biogaskraftwerke, die mit einer sehr hohen Effizienz arbeiten und auf der anderen Seite unterstützen Sie eine hohe Einspeisevergütung für erzeugten Strom aus nicht grundlastfähigen Solaranlagen. Dabei handelt es sich um mehr als die doppelte Förderung im Vergleich zu den Biogasbestandsanlagen. Dies ist nur sehr schwer nachzuvollziehen.
Möglicherweise spielt ja auch die Firma Solarworld mit dem Firmenbesitzer und Ihrem - seit 15 Jahren - guten Freund Herrn Asbeck - der im Übrigen durch diese hohe Einspeisevergütung sein Vermögen um 111 Millionen Euro vermehren konnte - eine gewisse Rolle?! Auch wenn Sie das nicht verheimlichen, wie wollen Sie Ihren Wählern und den Verbrauchern plausibel erklären, dass ihr Verhalten bestimmte Investitionen ruiniert und andere Unternehmen von Ihrer Blockadehaltung profitieren?
Mir als Kunde und Verbraucher stößt die Tatsache jedenfalls auf, dass ich den geförderten Solarstrom wesentlich teurer (etwa 49 € pro Kunde, auf die jährliche Stromabrechnung umgelegt) bezahle, wohingegen mich der Biogasstrom - selbst wenn hierfür bei Altanlagen Bestandsschutz gewährt würde – viel weniger kostet. Tut mir leid Herr Kelber, aber mir können Sie ihre Haltung nicht vermitteln. Warum soll ich den 6-fachen Strompreis pro KWh für Solarstrom, verglichen mit dem durchschnittlichen Preis des an der Börse gehandelten Stroms, zahlen.
Sehr geehrter Herr Schröter,
für Ihre Anfrage zu den Vergütungssätzen im EEG bei Solarstrom- und Biogasanlagen danke ich Ihnen. Allerdings scheint mir, dass Sie Äpfel mit Birnen vergleichen wollen. Dazu nehme ich gern im Detail Stellung:
Bei der Vergütung für Solaranlagen hat sich die große Koalition im letzten Jahr auf Vergütungssätze geeinigt, die deutlich unter denen liegen, wie sie im "alten " EEG aus dem Jahr 2004 noch vorgesehen waren. Die Abschläge bei der Vergütung sind höher als noch im Gesetzesvorschlag der Bundesregierung vorgesehen - die beiden Regierungsfraktionen haben also gekürzt. Der Grund dafür liegt in der Marktentwicklung: Im letzten Jahr - also während der Gesetzesberatung - war zu erwarten, dass die Kosten für die Herstellung der Solaranlagen weiter sinken würden, so dass geringere Vergütungssätze für Neuanlagen ab dem Jahr 2009 realistisch waren, ohne Verwerfungen im Markt auszulösen.
Warum liegen die Vergütungen nicht niedriger? Wir wollten im letzten Jahr verhindern, dass eine deutliche einmalige Absenkung der Vergütungssätze sowohl die Investoren wie die Anleger verunsichert. In diesem Falle hätten die Akteure im Markt der Politik unterstellt, dass es nur noch um kurzfristige Kosteneffekte und nicht mehr um eine kontinuierliche Entwicklung von Technologie, Branche, Beschäftigung und Installation ginge. Das hätte dem Anliegen geschadet, der Technologie Zeit zum Erreichen der Wettbewerbsfähigkeit zu verschaffen. Zudem war im letzten Jahr nicht absehbar, dass verschiedene Faktoren in einer Weise zusammenkommen würden, die in ihrer Kombination zu deutlicheren Preiseinbrüchen bei den Solaranlagen geführt haben, als wir erwartet hätten: Die deutliche Beschränkung des spanischen Marktes, der deutliche Zubau an Kapazitäten, die bessere Verfügbarkeit des Rohstoffs zur Waver-Herstellung und die zurück gehenden Renditen in anderen Anlagebereichen aufgrund der allgemeinen Wirtschaftskrise haben Solaranlagen attraktiver werden lassen, als vor etwas mehr als einem Jahr erkennbar war. Der Preisrutsch seit Anfang 2009 erlaubt jetzt womöglich ab 2010 eine noch schneller sinkende Vergütung.
Wie verhält sich die Solarvergütung nun zur Biogasvergütung? Zunächst haben wir im Rahmen des EEG 2009 durch die verschiedenen erreichbaren Boni für Gülle, neue Technologien, Kraft-Wärme-Kopplung usw. höhere Vergütungsoptionen geschaffen als vorher.
Mit dem EEG 2009 haben wir außerdem noch einmal die Regelung des EEG 2004 betont, dass Anlagen nicht zur Erzielung höherer Einspeisevergütungen aufgesplittet werden dürfen. Ich lege große Wert auf die Feststellung, dass sich für Betreiber von Anlagen nichts verändert hat und keine Vergütungen abgesenkt worden sind, die analog zu den EEG-Bestimmungen konfiguriert und betrieben werden. Zu Deutsch: Wer sich an das Gesetz hielt und hält, genießt Vertrauensschutz. Wer das Gesetz missbräuchlich genutzt hat, hat nie einen Anspruch auf Vertrauensschutz erworben. Eine Empfehlung der Clearingstelle für das EEG hat ergeben, dass viele Anlagen konform zum EEG sind, bei denen zunächst Zweifel bestanden. Das hat viel Unsicherheit abgebaut, und solche Anlagenbetreiber erhalten zu Recht weiter die erhöhten Vergütungssätze.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber